Musik bei YouTube verwenden: Was ist legal, was nicht?
Das YouTube-Video und die Musik
Sie fragen sich "Welche Musik darf ich auf YouTube verwenden?": Fremde Musik im Internet hochzuladen, ist rechtlich betrachtet eine heikle Sache. Denn ein Musikstück ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach §2 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Ein Lied hat meistens gleich mehrere Urheber: den Komponisten, den Songschreiber, den Interpreten und die Produktionsfirma.
Art der Untermalung spielt beim Urheberrecht keine Rolle
Ob der hochgeladene Titel nur zur Untermalung eigener Inhalte dient oder ein fremdes Musikvideo hochgeladen wird, spielt dabei keine Rolle – unterm Strich gehören die Rechte an dem Song immer dem Urheber. Als Grundsatz gilt daher: Urheberrechtlich unbedenklich ist ein YouTube-Video mit Musik nur dann, wenn dem Hochladenden alle Rechte am Inhalt gehören, also auch an der Musik.
Urheber entscheidet allein über Veröffentlichung
Über die Veröffentlichung eines Musikstücks entscheidet allein der Urheber. Dazu gehört auch das Recht zu entscheiden, wie und wo das Werk verbreitet werden darf. Ein Video auf YouTube stellt grundsätzlich eine Veröffentlichung dar, weil es die Privatsphäre verlässt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.
YouTube und die Sache mit der GEMA
Die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”, kurz GEMA, vertritt als Verwertungsgesellschaft die Nutzungsrechte der Musikstücke ihrer Mitglieder. Lange Zeit herrschte Uneinigkeit zwischen YouTube und der GEMA über die Verwendung von Musik der von ihr vertretenen Künstler auf der Videoplattform.
Im November 2016 einigten sich die Parteien vorerst bis 2019: Die Videos von GEMA-Künstlern sind seit diesem Zeitpunkt zwar wieder frei verfügbar auf YouTube anzuschauen – für die Verwendung der Musik ist im Vorfeld aber nach wie vor eine Klärung mit der GEMA erforderlich.
Remix, Mash-up und Cover – gibt es Ausnahmen vom Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt nicht nur Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte, es schützt ein Werk auch vor “Entstellung” und Bearbeitung. Wer ein Musikstück also mit anderen Songs vermischt oder verzerrt, etwa bei einem Mash-up oder einem Remix, bearbeitet das ursprüngliche Werk. Dadurch wird es nicht etwa urheberrechtlich unbedenklich, sondern lediglich verändert – der Schutz des Urheberrechts gilt auch für diese Variante.
Zustimmung des Urhebers erforderlich
Enthält die Coverversion eines Songs keine Veränderung von Songtext und Stil, ist zum Hochladen des zugehörigen Videos bei YouTube die Zustimmung des Urhebers beziehungsweise des Rechteinhabers erforderlich. Dies ist in vielen Fällen die GEMA. Für einen Song, der eine umfangreiche Bearbeitung des Originals enthält, ist die Zustimmung aller Rechteinhaber notwendig, um ein Video mit der Aufnahme hochzuladen. Das kann neben dem Inhaber der Verwertungsrechte beispielsweise auch der Komponist sein.
Freie Inhalte richtig nutzen
Manche Künstler entscheiden sich dafür, nur ausgewählte Rechte an ihren Werken vorzubehalten, anstatt alle Rechte, wie es das Urheberrecht vorsieht. Durch sogenannte CC-Lizenzen (Creative-Commons-Lizenzen) geben sie ihr Werk für bestimmte Nutzungen frei – zum Beispiel die Verwendung in YouTube-Videos. Die Einhaltung der individuellen Lizenzvorgaben und eine Erwähnung des Künstlers im Abspann sind im Fall von YouTube-Videos häufig ausreichend zur Wahrung seines Urheberrechts.
Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Das Urheberrecht besteht grundsätzlich bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach wird ein Werk gemeinfrei, und jeder darf es ab diesem Zeitpunkt für eigene Zwecke verwenden. Die Rede ist hier allerdings vom Originalwerk. Neuere Aufnahmen, Cover-Versionen und sonstige Abwandlungen unterliegen wiederum dem Urheberrecht des jeweiligen Schöpfers.
Konzertmitschnitte auf YouTube hochladen
Sie waren auf einem Konzert Ihrer Lieblingsband und möchten das mitgeschnittene Video nun bei YouTube hochladen? In den meisten Fällen dürfte dies unzulässig sein. Häufig verbieten die Veranstalter Aufnahmen oder wenigstens deren Verbreitung. Auch die Persönlichkeits- und Schutzrechte des Künstlers, insbesondere das Urheberrecht, können einer Verbreitung entgegenstehen.
Inhalt des Videos urheberrechtlich geschützt
Es handelt sich bei dem Konzertmitschnitt zwar um Ihr eigenes Video, der Inhalt ist jedoch geschützt. Hier gilt: ohne Genehmigung kein legaler Upload. Dass sich viele über diese Vorschrift hinwegsetzen und ganze Konzerte oder Ausschnitte davon veröffentlichen, ändert an der Rechtslage nichts.
Ein Video verstößt gegen das Urheberrecht – ist das Anschauen strafbar
Das Anschauen eines YouTube-Clips, der gegen Urheberrechte verstößt, stellt noch keine Straftat dar. Zum einen kann der Betrachter nicht bei jedem Video zweifelsfrei erkennen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, es also “offensichtlich rechtswidrig” hochgeladen wurde.
Zum anderen werden durch das Streamen von YouTube-Videos lediglich temporäre Dateien zwischengespeichert, die einer Privatkopie gleichen und damit vom Urheberrecht ausgenommen sind. Denn §53 UrhG erlaubt die Vervielfältigung eines Werkes zum privaten Gebrauch ohne Einverständnis des Urhebers.
Urheberrechtsverletzung bei Verwendung
Werden Musikvideos, deren Upload bei YouTube gegen das Urheberrecht verstößt, verlinkt oder eingebettet, sieht das schon anders aus. Geschieht dies in kommerzieller Absicht, stellt das Verlinken und Einbetten des Videos eine gesonderte Urheberrechtsverletzung dar. Auch bei Musikvideos mit volksverhetzenden Texten oder Symbolen ist vom Verlinken und Einbetten dringend abzuraten, da die Verbreitung zu einer Rechtsverletzung beiträgt.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?
Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik ohne die erforderliche Zustimmung des Urhebers bei YouTube hochladen, entscheidet der Rechteinhaber, ob das betreffende Video online bleibt, mit Werbung versehen oder gelöscht wird. Der illegale Upload bedeutet zudem einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube – wiederholt sich der Fall, kann Ihr Nutzerkonto von YouTube dauerhaft gesperrt werden.
Content-ID-Verfahren zum Aufdecken von Urheberrechtsverletzungen
Um Rechtsverletzungen aufzudecken, arbeitet YouTube mit dem sogenannten Content-ID-Verfahren. Dazu hinterlegen Urheber ihre Daten bei YouTube und legen fest, was bei einer Urheberrechtsverletzung geschehen soll. Die Maßnahmen reichen von der bereits erwähnten Monetarisierung des Videos zugunsten des musikalischen Urhebers bis zum Löschen des Videos.
Urheberrecht: Von Abmahnung bis Schadensersatz
Wie bei den meisten anderen Urheberrechtsverletzungen auch, können außerdem eine Abmahnung nebst Unterlassungserklärung und schlimmstenfalls Schadenersatzansprüche gegen denjenigen geltend gemacht werden, der das betreffende Video hochgeladen hat.
Bisher wurden einfache YouTube-Nutzer zwar nur selten wegen Urheberrechtsverstößen belangt – bei YouTube fremde Musik hochzuladen, wird dadurch allerdings nicht legal. Informieren Sie sich daher vor dem Upload, ob Urheberrechte gegen die Nutzung eines Musikstücks sprechen, denn auch im beim Urheberrecht im Internet gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.