Fahrunfälle im Winter - Wann trage ich die Schuld?
© Ingram Publishing/ Thinkstock
Letztes Update am: 

Fahrunfälle im Winter - Wann trage ich die Schuld?

Glatteis und Schnee führen im Winter vielerorts zu Unfällen. Doch wer trägt eigentlich die Schuld, wenn es bei Blitzeis und Schnee kracht? Wie sollten Autofahrer bei einem Verkehrsunfall vorgehen?

Wie sieht es bei Blitzeis aus?

Das berüchtigte Blitzeis sorgt im Winter für die meisten Unfälle. Erst tauen Eis und Schnee auf, danach sorgt ein plötzlicher Temperaturabfall für eine spiegelglatte Oberfläche. Blitzeis ist sehr heimtückisch, da es recht plötzlich auftritt. Dennoch gelten hier keine anderen Regeln wie bei gewöhnlichem Glatteis. Eine „höhere Gewalt“, die den Autofahrer von seiner Haftung befreit, liegt nicht vor. Autofahrer müssen ihre Fahrweise auch bei Blitzeis anpassen. Verursachen Sie einen Unfall, bei dem Blitzeis auftritt, ist eine Mitschuld Ihrerseits recht wahrscheinlich. Hier liegt oftmals ein Anscheinsbeweis vor: Wären Sie ordentlich gefahren, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Die Gerichte nehmen vermehrt an, dass eine Unachtsamkeit oder unangepasste Geschwindigkeit des Fahrers die Ursache für den Kontrollverlust über das Fahrzeug ist.   

Wie sieht es bei Schnee und Glätte aus?

Der Anscheinsbeweis gilt auch bei normaler Glätte und Schnee. Kommt Ihr Automobil ins Rutschen oder verlieren Sie die Kontrolle, trifft Sie eine Mitschuld an dem Verkehrsunfall. Sie müssen sich deshalb bei glatten Straßenverhältnissen wie ein Idealfahrer verhalten. Sie müssen so fahren, dass Sie jederzeit risikolos lenken und rechtzeitig bremsen können. Im schlimmsten Fall müssen Sie mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dies gilt übrigens nicht nur für die Straße, sondern auch für Parkplätze. Hier fahren Sie sehr oft auf glattem und rutschigem Asphalt. Sie sind nur dann von der Haftung befreit, wenn der Parkplatz-Betreiber einer Räum- und Streupflicht unterliegt und dieser nicht nachkam.

Schlechte Sicht: Was gilt hier?

Die Temperaturen fallen und Sie fahren den Nachwuchs schnell zur Schule? Vereiste Scheiben sind eine nervige Angelegenheit. Kratzen Sie lediglich ein kleines Sichtfenster frei, weil der Halt um die Ecke liegt, setzten Sie sich der Gefahr aus, in einen Unfall verwickelt zu werden. Nehmen Sie sich die Zeit und befreien Sie Ihr Automobil vollständig von Schnee und Eis. Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass Autofahrer für eine freie Sicht sorgen müssen. Sie müssen auch das Nummernschild und die Außenspiegel säubern. Ansonsten droht Ihnen ein Bußgeld durch die Polizei. Dieses beträgt zwar nur zehn Euro; sollte ein Unfall passieren, kann es aber teuer werden.

Unfall-Mitschuld bei vereister Scheibe

Sind Sie in einen Unfall verwickelt und war Ihre Scheibe vereist oder beschlagen, trifft Sie sehr oft eine Mitschuld am Unfall. Ob eine Mitschuld vorliegt und wie schwer diese ist, hängt von der individuellen Situation ab. Ist eine Scheibe vereist und kommt ein Mensch zu Schaden, machen Sie sich im schlimmsten Fall sogar wegen einer fahrlässigen Körperverletzung oder einer fahrlässigen Tötung strafbar. Dann droht Ihnen eine Haft- oder Geldstrafe. Übrigens: Sind Sie mit Sommerreifen auf schneebedeckten Straßen unterwegs, müssen Sie mit einem saftigen Bußgeld zwischen 60 und 100 Euro rechnen. Bei der Fahrt mit Sommerreifen wird Ihnen übrigens immer eine Mitschuld an Unfällen zugesprochen. Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass der Unfall mit Winterreifen nicht passiert wäre.

Lärmbelästigung im Winter

Sie lassen den Motor vor Fahrtbeginn warmlaufen, um es im Auto kuschelig warm zu haben? Dies ist eine Lärmbelästigung, die mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet wird. Lassen Sie den Motor Ihres Automobils also besser nicht warmlaufen. Bei einem schneebedeckten Kennzeichen müssen Sie übrigens mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen. Das Kennzeichen muss immer klar zu erkennen sein.

Tiefstehende Sonne: Wer ist schuld?

Im Frühjahr blendet die Sonne viele Verkehrsteilnehmer. Doch wer ist am Verkehrsunfall schuld, wenn die Sonne einen oder beide Verkehrsteilnehmer blendet? Prinzipiell gilt, dass die Sonne die Schuldverhältnisse nicht ändert – auch, wenn sie noch so stark scheint. Schließlich fahren Sie als Autofahrer bei schlechter Sicht los oder biegen ab, ohne die Straße zu sehen. Die Straßenverkehrsordnung besagt klar, dass Sie nur so schnell fahren dürfen, dass Sie jederzeit anhalten können. Sind die Lichtverhältnisse schlecht, müssen Sie das Tempo im schlimmsten Fall auf Schrittgeschwindigkeit drosseln. Steht die Sonne tief am Horizont, sollten Sie die Sonnenblende herunterklappen und auch eine Sonnenbrille griffbereit halten. Achten Sie immer auf einen ausreichenden Abstand zum vorderen Wagen.

Wer ist im Winter an einem Auffahrunfall schuld?

Das Verkehrsrecht ist relativ kompliziert. Einfache Weisheiten wie, „Wer auffährt, trägt die Schuld“, tragen der Realität keinesfalls Rechnung. Sie dienen als grobe Orientierung, sind aber keine allgemeingültige Lösung. Bei einem Auffahrunfall kann der Vordermann ebenso schuld sein wie der Hintermann. Kommt beispielsweise der Vordermann ins Schleudern, weil er mit Sommerreifen statt mit Winterreifen fährt, trägt dieser eine weit überwiegende Schuld am Unfall.

Den Hintermann trifft aber oftmals auch eine Schuld. Hätte dieser ausreichend Abstand gehalten, wäre es ja höchstwahrscheinlich nicht zum Unfall gekommen. Eine Schuld trifft ihn aber dann nicht, wenn der Vordermann ohne erkennbaren Grund stark abbremst und damit einen Unfall provoziert. Vor Gericht kommt es immer darauf an, was die Zeugen aussagen. Der Richter beurteilt die individuelle Situation und zieht alle in Betracht kommenden Beweise heran. Wer an einem Unfall schuld ist oder nicht, hängt in der Praxis oftmals von Beweisen ab und nicht von den tatsächlichen Geschehnissen.  

Wann ist die Polizei einzuschalten?

Bei kleineren Beulen an einem der Fahrzeuge, ist die Polizei nicht unbedingt zu benachrichtigen. Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden sollten sie die Beamten aber unbedingt hinzurufen. Fotografieren Sie die beiden Fahrzeuge an der Unfallstelle ab. Das Foto können Sie später als Beweis verwenden – sollte es tatsächlich zu einer Auseinandersetzung mit der Gegenseite oder ihrer Versicherung kommen. Denken Sie daran, das Fahrzeug aus verschiedenen Perspektiven abzufotografieren. So vermitteln Sie dem Richter ein klares Bild von der Situation am Unfallort.

Gelbe Seiten Vermittlungsservice
Jetzt Angebote von Profis in der Nähe erhalten.
  • Erste Angebote innerhalb von 1 Tag
  • Kostenloser Service
  • Dienstleister mit freien Kapazitäten finden
Dauer ca. 3 Minuten Jetzt Anfrage erstellen
Ihre Daten sind sicher! Durch eine SSL-verschlüsselte, sichere Übertragung.
Profilbild von Matthias Wurm
Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
Wie finden Sie diesen Artikel?