Sommerreifen im Winter: Ist das erlaubt?
Sommerreifen im Winter: Bußgelder für die falsche Bereifung im Winter
Sie haben vergessen, Ihr Automobil winterfest zu bereifen? Dann drohen Ihnen verschiedene Strafen. Neben einem Punkt im Fahreignungsregister droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Sollten Sie den Verkehr behindern, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und steigt mit tatsächlicher Gefährdung des Straßenverkehrs auf 100 Euro an. Die Halter:innen von Fahrzeugen ohne Winterbereifung müssen mit einer Strafe in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Dies gilt aber nur soweit der:die Halter:in von der Inbetriebnahme des Fahrzeugs wusste oder diese billigte.
Situative Pflicht: Manchmal sind Sommerreifen im Winter erlaubt
In Deutschland gibt es keine dauerhafte Winterreifenpflicht. Sie müssen die Winterreifen erst aufziehen, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Diese liegen üblicherweise bei Schnee oder Glatteis vor. Mittlerweile dürfen Sie Winterreifen mit der M+S-Kennzeichnung nicht mehr nutzen. Vorgeschrieben sind Winterreifen mit dem Alpine-Symbol - dieses erkennen Sie an einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Sollten Sie ein Automobil haben, das Sie im Winter ohnehin stehen lassen, müssen Sie keine Winterreifen aufziehen. Parkende Automobile wie Oldtimer sind nicht mit Winterreifen auszustatten.
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Mit Sommerreifen zum TÜV oder zur Werkstatt fahren
Sie möchten zum TÜV oder in eine Werkstatt fahren, um dort Winterreifen aufziehen zu lassen? Dafür gibt es leider keine Ausnahmegenehmigung. Schließlich können auch auf dem Weg in eine Werkstatt Unfälle passieren. Sie dürfen Ihr Automobil nur in Gang setzen, sofern kein Winterwetter vorherrscht. Ansonsten müssen Sie warten bis es wärmer ist oder die Winterreifen in der eigenen Garage wechseln.
Der TÜV achtet nicht darauf, ob das Automobil mit Winter- oder Sommerreifen ausgestattet ist. Denn das Automobil nimmt während der Untersuchung beim TÜV nicht am fließenden Straßenverkehr teil. Die Winterreifenpflicht gilt übrigens nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Anhänger. Für bestimmte Spezialfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt es Ausnahmeregelungen. Diese treffen aber normalerweise nicht auf privat genutzte PKW zu. Motorräder müssen Sie zu keinem Zeitpunkt mit Winterreifen ausstatten.
Unterschiede zwischen Sommerreifen und Winterreifen
Sie haben Sommerreifen im Winter? Erlaubt ist dies nur, soweit die Straßenverhältnisse es erlauben. Der Grund dafür sind die Unterschiede zwischen den beiden Reifenarten, insbesondere die Gummimischung und das Reifenprofil. Sommerreifen haben eine sehr harte Gummimischung.
Dies ist auf die extremen Temperaturen im Hochsommer zurückzuführen. Winterreifen haben Profileinschnitte, die sich mit Eis und Schnee verzahnen, um einem Rutschen entgegenzuwirken. Sie sind für Starkregen anfällig, da sie das Wasser nicht so gut verdrängen können. Im Sommer verursachen sie durch ihre weichere Mischung einen höheren Spritverbrauch. Denn sie führen zu einem längeren Bremsweg und mehr Abrieb. Sie sollten deshalb keinesfalls mit Winterreifen im Sommer fahren. Diese vermindern die Fahrsicherheit und erhöhen die Spritkosten.
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Versicherungsschutz kann entfallen
Sommerreifen im Winter: Erlaubt sind sie nicht. Sie erhalten bei Zuwiderhandlung nicht nur ein Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister. Sie müssen sich auch auf Schwierigkeiten mit dem Versicherungsschutz einstellen. Sollte Ihr Unfall mit Sommerreifen fahren und in einen Unfall verwickelt sein, kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden.
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Dies gilt sogar dann, wenn die Gegenseite den Unfall grob fahrlässig verursachte. Auch Sie handeln durch eine Fahrt mit Sommerreifen im Winter grob fahrlässig. Denn Sie verstoßen in einem außergewöhnlich hohen Maß gegen die Verkehrsgebote. Ob Sie grob fahrlässig handelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Fahren Sie tagsüber oder nachts?
- Welche Temperaturen herrschen?
- An welchem Ort fahren Sie? Auf Brücken, in Wäldern und an windigen Stellen vereist die Fahrbahn schneller.
Die Versicherung trägt den Schaden an Ihrem Fahrzeug zumeist trotzdem. Ihnen wird jedoch unter Umständen eine Teilschuld zugesprochen. Sie müssen dann einen Teil des Schadens selbst übernehmen. Die Versicherungen belegen ihre Behauptungen in der Praxis aber oftmals unzureichend. Sie liefern nicht ausreichend Beweise, dass der Unfall durch Winterreifen hätte vermieden werden können.
Winterreifen: Alter beachten
Sie ziehen Winterreifen auf? Dann handeln Sie absolut richtig. Bedenken Sie jedoch, dass sich Winterreifen mit dem Alter abnutzen. Das Reifengummi verändert sich aufgrund chemischer Prozesse auch bei Nichtnutzung. Deshalb sind Winterreifen normalerweise nie länger als acht Jahre lang haltbar. Dies gilt selbst dann, wenn sie noch über ausreichend Profil verfügen. Eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern ist gesetzlich vorgeschrieben.
Besser ist jedoch eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Alle Winterreifen tragen seit der Jahrtausendwende eine DOT-Nummer mit einer vierstelligen Datumskennung. Die ersten beiden Zahlen geben die Kalenderwoche der Produktion an, die anderen beiden das Jahr der Produktion. Die Bezeichnung „DOT 1121“ bedeutet also beispielsweise, dass der Reifen in der 11. Kalenderwoche im Jahr 2021 produziert wurde.