Schimmel in der Wohnung: Sofort die richtigen Schritte einleiten
© zeleno/ iStock/Thinkstock
Letztes Update am: 

Schimmel in der Wohnung: Sofort die richtigen Schritte einleiten

Wenn es in der Wohnung feucht und muffig riecht, ist der Schimmel meist nicht weit. Und damit eine ernsthafte Gefahr für Ihre Gesundheit. Doch ehe Sie die Miete mindern, um den Hausbesitzer zur Schimmelbeseitigung zu zwingen, muss die Ursache geklärt sein – sonst sitzen Sie im schlimmsten Fall ohne Wohnung da.

Der Schimmel muss weg – doch wer ist zuständig?

Schimmel in der Wohnung entsteht aufgrund zu hoher Feuchtigkeit. Wenn er sich zeigt, stellt sich die Frage nach der Ursache:

  • Hat sich der Schimmel aufgrund falschen Lüftens und mangelnden Heizens durch den Mieter gebildet? Produziert er vielleicht ungewöhnlich viel Luftfeuchtigkeit und lässt sie nicht abziehen?
  • Oder ist schlechte oder schadhafte Bausubstanz die Ursache für den Schimmel, und der Hausbesitzer vernachlässigt seine Immobilie? Verantwortlich für Schimmelbildung kann der Besitzer auch sein, wenn er nach Einbau von Isolierfenstern den Mietern keine Hinweise zum veränderten Lüftungsverhalten gibt.

Da Schimmel in der Wohnung die Lebensqualität massiv beeinträchtigt und gesundheitlich gefährlich werden kann, besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter muss dann umgehend handeln. Setzen Sie ihn also unverzüglich in Kenntnis, wenn Sie Schimmel entdecken, und dokumentieren Sie den Befall mit Fotos. Dann gehen Sie am besten gemeinsam mit dem Vermieter der Ursache auf den Grund. Allerdings sind die Gründe für Schimmelbefall für Laien oft nicht eindeutig erkennbar. Klarheit kann dann nur ein Fachmann bringen.

Mietminderung wegen Schimmel – Vorsicht bei diesem Schritt!

In Fällen von Schimmel in der Wohnung hört man oft den Tipp: sofort die Miete mindern! Das ist zwar ein Weg, dem Vermieter zum Handeln zu bringen, wenn er trotz Mängelanzeige und Frist zur Mängelbehebung untätig bleibt. Dann sind 20 Prozent Reduzierung häufig angemessen. Die Spanne reicht von 5 Prozent bei kleinen Schimmelstellen bis zu 100 Prozent bei schwerstem Schimmelbefall und Unbewohnbarkeit der Wohnung (die allerdings bei rechtzeitiger Mängelanzeige kaum entstanden wäre).

Allerdings ist eine üppige Mietminderung bei unklarer Verantwortlichkeit gefährlich: Stellt sich spätestens vor Gericht heraus, dass Sie als Mieter aufgrund falschen Verhaltens – weil Sie etwa ständig Wäsche in der Wohnung trocknen und zu wenig lüften – den Schimmel zu verantworten haben, kann es im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung setzen.

Grundsätzlich spielt die Gesamthöhe der Mietminderung eine Rolle: Wenn Sie 20 Prozent mindern, sollten Sie nach fünf Monaten erst mal innehalten und gegebenenfalls Rechtsmittel einsetzen. Denn wenn die Gesamtminderung zwei Monatsmieten ausmacht und Sie dann als Verursacher des Schimmels ermittelt werden, darf der Vermieter Ihnen fristlos kündigen.

Ein sinnvolles Vorgehen ist, bei der Mängelmeldung darauf hinzuweisen, dass bis zur Beseitigung des Schimmels alle Mietzahlungen unter Vorbehalt erfolgen.

Gemeinsam Problemlösung sinnvoll

Niemand wird lange mit Schimmel in der Wohnung leben wollen. Doch der Weg über Mietminderung und gerichtliche Auseinandersetzung kann sich lange hinziehen. Sinnvoller ist daher, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Im Regelfall wird er den Mangel an seiner Immobilie schnell abstellen wollen. Zur Klärung der Verantwortlichkeit kann man gemeinsam einen Gutachter beauftragen. Klären Sie aber vorab, wer die Kosten übernimmt – entweder beide Seiten teilen sie sich, oder der Verantwortliche für den Schimmelbefall trägt die Kosten allein.

Auf jeden Fall sichert ein gemeinschaftliches Vorgehen sowohl die schnelle Ursachenklärung und -behebung als auch ein entspanntes Miet- und Wohnverhältnis.

Wie finden Sie diesen Artikel?