Was tun nach einem Wohnungseinbruch?
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Was tun nach einem Wohnungseinbruch?

Sie kommen nach Hause und dann der Schock: Es wurde eingebrochen. Der Schreck sitzt tief, aber dennoch gilt es jetzt, ruhig zu bleiben. Wie Sie nach einem Einbruch am besten tun sollten, lesen Sie hier.

Was tun nach Einbruch? Polizei anrufen und Fotos machen

Das richtige Verhalten nach einem Wohnungseinbruch ist: Ruhe bewahren!

Als Erstes sollten Sie nach einem Wohnungseinbruch die Polizei (110) anrufen. Lassen Sie den Tatort genau so, wie Sie ihn unmittelbar nach dem Einbruchdiebstahl vorgefunden haben. Widerstehen Sie dem Impuls, die Unordnung, die der Einbrecher hinterlassen hat, aufzuräumen. Wenn Sie sich in einem Mietverhältnis befinden, sollten Sie neben der Polizei auch den Hausbesitzer kontaktieren und Ihm ebenfalls von dem Einbruchdiebstahl berichten.

Machen Sie nach dem Einbruch am besten Fotos der entstandenen Schäden – das hilft der Polizei später, den Einbruch zu rekonstruieren. Außerdem können Sie Ihrer Versicherung anhand der Bilder nachweisen, was durch die Einbrecher zerstört oder durch Diebstahl entwendet wurde. Fangen Sie erst an, die Schäden zu beseitigen, wenn die Polizei den Tatort dafür freigibt.

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Was tun nach Einbruch? Versicherung nach Einbruch informieren

Informieren Sie außerdem schnellstmöglich Ihre Hausratversicherung über den Einbruch. Sie kommt für die entstandenen Schäden (beispielsweise Einbruchsspuren in Form von Einbruchschäden oder Schäden durch Diebstahl) auf, sofern Sie es den Einbrechern nicht durch grobe Fahrlässigkeit zu leicht gemacht haben, die Grenzen zu Ihrer Wohnung zu überqueren. Ein gut ausgebauter Einbruchschutz ist ohnehin eine wichtige Maßnahme, Einbruchdiebstahl im Vorfeld zu verhindern.

So können zum Beispiel können zugezogene, aber nicht abgeschlossene Türen oder ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss dazu führen, dass Ihre Hausratversicherung Kürzungen in der Zahlung vornimmt, so wäre Ihr Versicherungsschutz nur noch bedingt gewährleistet. Möglicherweise schickt Ihre Versicherung unter Umständen noch einen Gutachter bei Ihnen vorbei, der sich den Tatort ansieht und die entstandenen Schäden genau dokumentiert. Wichtig ist deshalb auch, dass Sie die Einzelheiten Ihrer Versicherungspolice kennen.

Was tun nach Einbruch? Polizei und Versicherung Stehlgutliste aushändigen

Idealerweise haben Sie im Vorfeld eine Wertgegenstandsliste erstellt– also eine Aufzählung all Ihrer Wertsachen. So können nach einem Einbruch schnell überprüfen, welche Gegenstände von der Liste fehlen und diese auf einer sogenannten Stehlgutliste notieren. Diese Stehlgutliste geben Sie sowohl der Polizei als auch Ihrer Versicherung. Sie haben dafür eine Woche Zeit.

Die Polizei versucht einerseits, das Diebesgut wiederzufinden, andererseits, über die gestohlenen Wertgegenstände eine Spur zum Täter zu finden und ihn zu verhaften. Die Versicherung erstattet dem Einbruchsopfer den Wert der beim Überfall gestohlenen Gegenstände. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass sich diese wirklich vor dem Einbruch in Ihrem Besitz befanden.

Als Beweis können Kaufbelege bzw. Kassenbelege und Fotos vorgelegt werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Mit Belegen können Sie dem Versicherer nämlich beweisen, dass die Gegenstände tatsächlich vorab in Ihrem Besitz waren. Bisweilen sind auch eidesstattliche Versicherungen von Zeugen – also Menschen, die Ihren Haushalt sehr gut kennen – als Nachweis ausreichend.

Auch wenn Bargeld beim Diebstahl entwendet wurde, ist dies möglicherweise durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt. Dazu ist es jedoch von höchster Wichtigkeit, die entsprechenden Kontoauszüge aufzubewahren, die beweisen, dass Sie das Geld tatsächlich abgehoben haben.

Übrigens: Wenn durch einen Überfall auf Ihre Wohnräume Schäden aufkommen und Sie dies Ihrer Hausratversicherung melden, wird eine Akte über den entstandenen Schaden angelegt, der eine sogenannte Schadensnummer hinzugefügt wird. Beispielsweise bei Formularen bezüglich Angelegenheiten der Versicherungsabwicklung müssen Sie diese Schadensnummer angeben. Wenn Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie diese bei Ihrer Hausratversicherung anfragen,

Was tun nach Einbruch? EC-Karten, Handy und Co. sperren lassen

Die Einbrecher haben bei dem Überfall auf die Wohnung auch EC- und Kreditkarten, Sparbücher oder Ihr Handy gestohlen? Dann lassen Sie nach einem Einbruch alles umgehend sperren, um Missbrauch zu verhindern. Gleiches gilt, wenn Sie einen Personalausweis mit „Online-Ausweisfunktion“ besitzen.

Ihre Girocards, Ihren Ausweis, Sparbücher sowie Ihre Kreditkarten können Sie unter der kostenlosen Notrufnummer 116116 sperren lassen. Gestohlene Personalausweise (auch ohne „Online-Ausweisfunktion“) müssen Sie außerdem Ihrem zuständigen Bürgerbüro melden.

Ihr Handy oder Smartphone können Sie bei Ihrem Anbieter sperren lassen. Wenn Sie der Polizei die sogenannte IMEI-Nummer Ihres Telefons mitteilen, können die Beamten danach fahnden – und das Gerät möglicherweise wiederfinden. Die 15-stellige Nummer können Sie über die Tastenkombination *#06# auf Ihrem Telefon herausfinden.

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Psychologische Folgen nach Einbruch überwinden

Der Vorfall des Wohnungseinbruchs kann eine traumatische Erfahrung für die Opfer sein. Möglicherweise fühlen sich die Bewohner nach dem Überfall auf Ihr eigenes Zuhause nicht mehr sicher oder Sie fühlen sich mit den Behördengängen überfordert.

In diesem Fall können Sie sich an die Opferberatung Weißer Ring wenden. Die Mitarbeiter dort begleiten die Bewohner zum Beispiel zu Gerichtsterminen oder helfen ihnen, die richtigen Behörden zu finden und aufzusuchen. Außerdem können sie dort einen sogenannten Hilfescheck erhalten, um kostenlos eine psychotraumatologische oder anwaltliche Erstberatung aufzusuchen.

Wie Sie Einbrecher abschrecken und Ihre Wohnung schützen können, erfahren Sie hier.

MH
Michael Hormann
Autor/-in
Michael Hormann beschäftigt sich schon seit Jahren mit Sicherheitstechnik und der Frage: "Wie schützt man sich und sein Heim am besten?" Neben der rechtlichen Lage interessiert ihn vor allem auch, wie man die eigene Sicherheit praktikabel und kostengünstig umsetzt. Seit fast zehn Jahren gibt er sein Wissen an seine Leserinnen und Leser weiter.
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