Überwachungskamera - Das ist erlaubt und das verboten
Videoüberwachung Haus: Ist eine private Kamera am Haus erlaubt?
Eine private Videoüberwachung gefährdet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild. Deshalb setzt der Bundesgerichtshof der privaten Videoüberwachung enge Grenzen. Es gilt der Grundsatz, dass Sie lediglich Ihr eigenes Grundstück überwachen dürfen, alles darüber Hinaus ist verboten. Innerhalb der Grundstücksgrenzen, also beispielsweise im Eingangsbereich zur Haustür, ist eine Videoüberwachung jedoch gestattet. Es ist also eine Kamera am Haus erlaubt, sofern diese lediglich Ihr Grundstück filmt. Das Nachbargrundstück darf in keinem Fall gefilmt werden.
Zur Verwertung von Videoaufzeichnungen als Beweismaterial sind Überwachungskameras erlaubt. Ein klarer Vorteil für all diejenigen, die sich vor Graffiti-Sprayern und Einbrechern fürchten. Grundsätzlich sollte die Kamera am Haus starr ausgerichtet sein. Schwenkbare Modelle erregen schnell den Eindruck, dass sie die Nachbarn überwachen.
Sind Überwachungskameras mit Ton erlaubt?
In einigen Fällen sind zwar Überwachungskameras erlaubt, doch sind auch Überwachungskameras mit Ton erlaubt? Die klare Antwort dazu: Nein. Nach § 201 Strafgesetzbuch sind in keinem Fall Überwachungskameras mit Ton erlaubt. Sollte Ihre Kamera über eine solche Funktion verfügen, müssen Sie sicherstellen, dass die Audio-Funktion ausgeschaltet ist. Denn immerhin könnten auf diese Weise private Gespräche aufgezeichnet werden, was laut Gesetzgeber strafbar ist. Die Rechtsprechung, die verhindert, dass Überwachungskameras mit Ton erlaubt sind, orientiert sich hier übrigens am Grundsatz der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes".
Sind Kamera-Attrappen erlaubt?
Sogenannte Kamera-Attrappen filmen die Umgebung nicht ab. Sie ahmen die Existenz eines Überwachungssystems nach, um Diebe von Einbrüchen abzuhalten. Kamera-Attrappen sollten nicht auf das Nachbargrundstück oder auf öffentliche Wege gerichtet sein. Ansonsten erzeugen sie den Eindruck einer Überwachung, der unbeteiligte Personen einem Überwachungsdruck aussetzt. Auch für eine Atrappe gilt: Es ist eine Kamera am Haus erlaubt, sie darf allerdings nicht auf gemeinsam genutzte Einfahrten und Gehwege ausgerichtet sein.
Öffentlichkeitsfahndung durch private Videoaufnahmen: Überwachungskamera erlaubt?
Zwar ist eine Kamera am Haus erlaubt, um aufkommendes Beweismaterial von Überwachungskameras gegebenenfalls zu verwerten - allerdings ist es verboten, diese Aufnahmen zur Identitätsfindung im Internet zu veröffentlichen. Straftäter dürfen sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen. Übergeben Sie das Filmmaterial der Überwachungskamera lieber an die Polizei, sonst machen Sie sich selbst strafbar. Die Behörden leiten anschließend Ermittlungen ein und greifen nur auf eine Öffentlichkeitsfahndung zurück, wenn andere Methoden nicht zum Ziel führten.
Nicht immer ist eine Überwachungskamera erlaubt: Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
Sie haben unerlaubt fremde Personen oder Grundstücke gefilmt? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das Videomaterial so schnell wie nur möglich zu vernichten. Das Videomaterial das Ihr eigenes Grundstück zeigt, dürfen Sie hingegen beliebig lange speichern. Videomaterial von Überwachungskameras, das Sie unerlaubt speichern, begründet einen Unterlassungsanspruch der gefilmten Person. Sie darf von Ihnen verlangen, dass Sie das Videomaterial löschen. Außerdem machen Sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig und müssen ein Schmerzensgeld entrichten. Von staatlicher Stelle darf Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden. Dass Ihnen die Installation einer Kamera am Haus erlaubt ist, könnte sich zudem künftig ändern.
Ausnahmen vom Verbot der Überwachung von Gehwegen: Überwachungskamera erlaubt
Sie dürfen Gehwege nur ausnahmsweise überwachen. Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn Ihr Interesse an einer Überwachung fremder Grundstücke das Interesse der Beobachteten überwiegt. Hier ist eine Überwachungskamera erlaubt, wenn Sie um Leib oder Leben fürchten müssen oder schon wiederholt Opfer von Straftaten waren. Denkbar ist beispielsweise die Überwachung eines Automobils auf dem Gehweg, das wiederholt beschädigt wurde. Tritt ein solcher Fall ein, ist auch die weiterreichende Ausrichtung einer Kamera am Haus erlaubt.
Rechtslage bei Mietshäusern: Überwachungskamera erlaubt?
Eigentümer einer Immobilie dürfen eine Videoüberwachung innerhalb ihrer Grundstücksgrenzen etablieren. Auch an Miethäusern sind Kameras am Haus erlaubt, allerdings sieht die Rechtslage hier etwas anders aus: Sie dürfen nur den Bereich überwachen, den Sie angemietet haben. Gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Hausflure, Terrassen und Gärten dürfen Sie nicht überwachen. Der Einbau einer Videokamera in eine Klingel ist erlaubt. Soweit die Besucher anderer Mietparteien betroffen sind, darf die Kamera die Videoaufnahmen aber nicht speichern.
Überwachungskameras erlaubt in einer Wohnung?
Sie haben eine Reinigungskraft oder einen Babysitter eingestellt und möchten deren Tätigkeit überwachen? Dazu bedürfen Sie der Einwilligung der jeweiligen Personen. Eine heimliche Überwachung ist nur zulässig, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Trotz der Tatsache, dass Kameras am Haus erlaubt sind, sollte dies keine primäre Option sein. Lässt sich der Sachverhalt anders aufklären, ist auf mildere Maßnahmen auszuweichen.
Allerdings gibt es einen wichtigen sicherheitstechnischen Aspekt hinsichtlich Kameras am Haus: Erlaubt ist es, Babys und Kleinkinder via Videokamera zu überwachen. Gleiches gilt für Pflegebedürftige, die unter Demenz leiden. Hier unterliegen die Verwandten einer Aufsichtspflicht, der sie nachkommen müssen. Die Bilder sollten allerdings nur kurzfristig gespeichert werden. Eine dauerhafte Speicherung der Videoaufnahmen überschreitet den Zweck der Überwachung. Sobald der Nachwuchs die Altersschwelle von 14 Jahren erreicht, ist eine Videoüberwachung unzulässig. Kameras auf Toiletten sind im Grunde immer unzulässig.
Staatliche Förderung privater Videoüberwachung
Nicht nur ist die Einrichtung einer Kamera am Haus erlaubt, sie wird sogar staatlich gefördert: Die Bezuschussung ist bei der Förderbank Kfw zu beantragen. Für die ersten 1.000 Euro der Ausgaben gewährt der Staat einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Für darüber liegende Investitionen verringert sich der Zuschuss auf zehn Prozent. Die maximale Förderung beträgt 1.600 Euro.
Gerichtliche Verwertbarkeit privater Videoaufnahmen
Das entstehende Videomaterial einer Kamera am Haus erlaubt einem Gericht genauere Einblicke in einen Straftatbestand. Deshalb dürfen private Videoaufnahmen vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden. Dies gilt auch für Videoaufnahmen, die über eine Kamera in einem Türspion erstellt wurden. Das Gericht wägt das Interesse an der Strafverfolgung gegen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen ab. Ob eine Videoaufnahme verwertbar ist, hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Die Gerichte begutachten die Schwere der Tat und die Umstände des Einzelfalls. Dabei kommt es auch darauf an, ob ein Strafverfahren oder ein zivilgerichtliches Verfahren gegeben ist.