Winterreifenpflicht: Wann müssen Sie Ihre Reifen wechseln?
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Winterreifenpflicht: Wann müssen Sie Ihre Reifen wechseln?

Die Anforderungen an Winterreifen und ihre Kennzeichnung änderten sich im Jahr 2017. Die Verunsicherung ist beim Thema Winterreifen ohnehin groß. Wann müssen Sie Winterreifen zwingend aufziehen? Und was passiert, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen?

Winterreifenpflicht: Änderung der Winterreifenverordnung

In früheren Zeiten reichte es aus, wenn Winterreifen mit einer M+S-Kennzeichnung versehen waren. Mittlerweile sind Winterreifen mit dem Alpine-Symbol erforderlich. Diese erkennen Sie an einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Die Änderung der Winterreifenverordnung erfolgte 2018, um höhere Standards zu gewährleisten. Sämtliche Reifen müssen hinsichtlich ihrer Rollgeräuschemissionen, des Rollwiderstandes und der Haftung auf nassen Oberflächen die gleichen Bedingungen erfüllen.

Dies ist bei der Kennzeichnung „M+S“ nicht gegeben: Die Hersteller verwenden verschiedene Standards, die den strengen Kriterien und Prüfverfahren nicht immer genügen. Der Gesetzgeber möchte finanzielle Härten vermeiden. Deshalb sind sämtliche Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung, die vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, bis zum 30. September 2024 wintertauglich. Reifen, die nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Kriterien.

Winterreifenpflicht: Gibt es einen festen Zeitraum?

Es gibt keinen festen Zeitraum, in dem Winterreifen verpflichtend aufzuziehen sind. Die alte Regel „von Oktober bis Ostern“ ist leicht zu merken, entspricht aber nicht der gesetzlichen Realität. Die Winterreifenpflicht ist weiterhin situativ. Dies bedeutet, dass Winterreifen aufzuziehen sind, sobald die Wetterverhältnisse dies erfordern. Dies ist unter anderem bei Glätte, Schneematsch und Eis auf der Fahrbahn der Fall.

Sommerreifen dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht genutzt werden. Wer sein Automobil bei Schnee und Eis mit Sommerreifen parkt, hat jedoch nichts zu befürchten. Ein Bußgeld ist nur fällig, wenn das Automobil in Betrieb genommen wird.

Lesetipp: Sommerreifen im Winter: Ist das erlaubt?

Bußgelder für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht

Autofahrer:innen, die gegen die Winterreifenpflicht verstoßen, müssen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro entrichten. Die Behörden tragen einen Punkt in das Verkehrszentralregister ein. Bei zusätzlicher Behinderung des Straßenverkehrs steigt das Bußgeld auf 80 Euro an. Dieses Bußgeld betrifft nicht nur – wie bisher – der:die Fahrer:in, sondern auch den:die Halter:in. Lässt diese:r die Inbetriebnahme ohne Winterreifen zu oder ordnet er diese sogar an, muss er:sie mit einem Punkt im Fahreignungsregister und einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro rechnen.

Ausnahmen von der Winterreifenpflicht

Einige Fahrzeuge müssen keine Winterreifen aufziehen. Dazu gehören Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle, Stapler und einspurige Kraftfahrzeuge. Gleiches gilt für bestimmte Einsatzfahrzeuge und Spezialfahrzeuge soweit bauartbedingt keine Winterreifen verfügbar sind. Die Nutzung dieser Fahrzeuge ohne Winterreifen ist nur zulässig, wenn die Straßenverhältnisse dies ermöglichen.

Während der Fahrt ist ein besonders großer Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen einzuhalten. Die Geschwindigkeit darf maximal 50 Stundenkilometer betragen, soweit nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Motorräder benötigen gleichfalls keine Winterreifen.

Winterreifenpflicht: Versicherungsrechtliche Fragen

Die Winterreifenpflicht betrifft gleichermaßen Führer:innen und Halter:innen von Fahrzeugen. Sie gilt auch für Urlauber:innen, die am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Kommt es mit Sommerreifen zu einem Unfall, kürzt die Kaskoversicherung die Versicherungssumme wegen grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung, die dem:der Versicherungsnehmer:in eine Mitschuld zuspricht. Der- oder diejenige, der:die mit Sommerreifen fährt, hat sogar dann eine Mitschuld, wenn die Gegenseite den Unfall zu verschulden hat.

Lesetipp: Alles Wissenswerte über die KFZ-Haftpflichtversicherung

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Bei bestimmten Wetterlagen sind Sie dazu verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen.

Winterreifenpflicht: Was gilt für Mietfahrzeuge?

Autovermieter sind dazu verpflichtet, ihren Mieter:innen verkehrssichere und fahrbereite Automobile zur Verfügung zu stellen. Dies ist nicht der Fall, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Temperaturen nur mit Sommerreifen bestückt ist. Klären Sie vor Fahrtantritt, ob das Automobil mit Winterreifen ausgestattet ist.

Viele Autovermieter stellen die Winterreifen zusätzlich in Rechnung. Dies ist ihnen aufgrund der Vertragsfreiheit im Zivilrecht erlaubt. Händigt der:die Vermieter:in dem:der Mieter:in ein Automobil mit Winterreifen aus, ohne dass er sie ausdrücklich bestellte, darf er:sie keine zusätzlichen Kosten erheben.

Winterreifenpflicht: Was gilt für Anhänger?

Anhänger müssen Sie nicht mit wintertauglichen Reifen ausrüsten. Verschiedene Experten, darunter auch der ADAC, empfehlen die Nutzung von Winterreifen auch für Anhänger.

Winterreifenpflicht: Was passiert bei einer Reifenpanne?

Sie haben eine Panne? Dann dürfen Sie einen Sommerreifen aufziehen und die Fahrt vorsichtig fortsetzen. Sie sind aber dazu verpflichtet, die Winterreifen bei der nächsten Gelegenheit aufzuziehen. Dann müssen Sie das Fahrzeug jedoch rundum mit Winterreifen ausstatten. Wenn auch nur ein Sommerreifen vorhanden ist, erfüllt das Automobil nicht die gesetzlichen Anforderungen an winterliche Straßen- und Wetterverhältnisse.

Wie sieht es im Ausland mit der Winterreifenpflicht aus?

Sie möchten in Urlaub fahren? Denken Sie daran, dass die Regelungen im Ausland oftmals wesentlich strenger sind als in Deutschland. Reifen sollten generell nicht zu alt sein, da ihre Leistung stetig abnimmt. Die vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Millimetern ist sehr knapp bemessen.

Eine zuverlässige Griffigkeit ist erst ab einer Tiefe von vier Millimetern oder mehr garantiert. Wenn Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie sich mit den dortigen Regelungen vertraut machen. In Litauen, Lettland, Estland und Finnland gelten beispielsweise Pflichtzeiten. Dort müssen Sie die Winterreifen unabhängig vom Wetter aufziehen

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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