Rasenmähen: Zeiten, wann Sie das Grün trimmen dürfen
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Rasenmähen: Zeiten, wann Sie das Grün trimmen dürfen

Sie liegen nach einer anstrengenden Arbeitswoche entspannt im Garten und genießen die Ruhe – bis Ihr Nachbar den Rasenmäher anschmeißt. Mit der Ruhe ist es nun vorbei. In Wohngebieten gelten aus diesem Grund für das Rasenmähen spezielle Zeiten.

Zeiten fürs Rasenmähen sind gesetzlich geregelt

Dass das Rasenmähen aufgrund seiner Lautstärke eine gewisse Rücksichtnahme erfordert, dürfte jedem Gartenbesitzer klar sein. Was jedoch viele überraschen dürfte: Für unterschiedliche Rasenmäher gelten unterschiedliche Mähzeiten.

Seit 2002 gibt es die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung; sie ist Teil der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV). Darin sind nicht nur die verschiedenen Maschinen nach ihrem Lautstärkegrad klassifiziert, sondern auch die entsprechenden Mähzeiten in Wohngebieten geregelt.

Es gibt keine bundeseinheitliche Mittagsruhe. Viele Gemeinden oder Vermieter legen aber die Zeit von 13:00 bis 15:00 als Ruhezeit fest, in der alles ein bisschen leiser vonstatten gehen sollte.

Die Zeiten der BlmSchV können je nach Bundesland und Gemeinde geringfügig variieren. Erkundigen Sie sich vorsichtshalber beim Ordnungsamt über die Mähzeiten in Ihrem Viertel.

Wenn der Rasen wieder getrimmt werden muss:

Wann Rasenmähen erlaubt ist: Uhrzeiten und Wochentage im Überblick

Mähroboter und geräuscharme Geräte mit Elektro- oder Akkubetrieb, die mit einem EU-Umweltzeichen (EU Ecolabel) ausgestattet sind, dürfen gemäß der BlmSchV zu folgenden Zeiten benutzt werden:

  • werktags von 7 bis 20 Uhr
  • Für das Rasenmähen am Samstag gelten die gleichen Zeiten – der Samstag gilt als Werktag.
  • Rasenmähen am Sonntag und an Feiertagen ist grundsätzlich verboten.

Besonders lautstarke Geräte (mehr als 88 Dezibel) dürfen nur zu folgenden Zeiten benutzt werden:

  • werktags zwischen 9 und 13 Uhr 
  • werktags zwischen 5 und 17 Uhr betrieben werden
  • Das Rasenmähen innerhalb der Mittagsruhe ist mit diesen Maschinen strikt untersagt. 

Nun hat man nicht immer ein Lautstärkenmessgerät zur Hand. Praktischerweise benennt die Vorordnung die kritischen Krachmacher:

  • Benzinrasenmäher
  • Rasentrimmer und Rasenkantenschneider
  • Freischneider

Wollen Sie unbedingt am Sonntag oder in der Mittagszeit den Rasen kürzen, bleiben Ihnen noch die geräuschlosen Varianten: Handrasenmäher ohne Motor und extrem leise Mähroboter, die der Nachbar kaum hört. 

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Was passiert, wenn ich die Ruhezeiten nicht einhalte?

Ein Verstoß gegen die vorgeschriebenen Ruhezeiten kann die Nachbarschaft belasten und teuer werden. Denn im Fall einer Anzeige gilt das Rasenmähen als Lärmbelästigung. Für diese Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wie immer gilt: Mancher Streit lässt sich mit Kommunikation vermeiden. Sprechen Sie einfach mit Ihren Nachbarn ab, wann die Mäharbeiten am wenigsten stören.

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