Achtung Unfallgefahr: Schlittschuhlaufen mit Schulklassen - wie sichere ich mich als Elternteil und Lehrkraft ab?
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Achtung Unfallgefahr: Schlittschuhlaufen mit Schulklassen - wie sichere ich mich als Elternteil und Lehrkraft ab?

Schlittschuhlaufen ist ein angesagter Sport, der auch bei Schülern prima ankommt. Ein Ausflug zur Schlittschuhbahn erfreut die Gemüter und bietet einen gelungenen Ausgleich zum tristen Schulalltag. Die winterliche Sportaktivität ist aber auch mit Risiken verbunden. Was passiert, wenn sich ein Kind verletzt? Lassen sich diese Risiken versichern? Wie sollten sich Eltern und Lehrer auf den Schulausflug zur Schlittschuhbahn vorbereiten?

Winterliche Sportaktivitäten: Schlittschuhlaufen mit der Schulklasse

Ein Beispiel: Die 7. Klasse plant einen Schulausflug zur Schlittschuhbahn. Die Klassenlehrerin meldet drei Kleingruppen zum Eislaufen an. Ihr Kollege führt die Schüler in die Techniken des Eislaufens ein. Die ersten Gleitversuche auf dem Eis lassen Freude aufkommen. Als eine Schülerin ausrutscht, schneidet sie ihrer Klassenkameradin mit den scharfen Kufen ins Bein. Die Klassenlehrer fragen sich nun, ob sie nicht bessere Sicherheitsvorkehrungen hätten treffen können. Sind die Risiken auf der Eisbahn überhaupt versichert? Oder muss sich der Betreiber der Eislaufbahn dafür verantworten?

Sie erkennen, dass der winterliche Ausflug zur Schlittschuhbahn nicht ohne Vorplanung ablaufen sollte. Die schöne sportliche Aktivität ist mit Risiken verbunden, die gut durchdacht und bewertet werden sollten.

Einverständniserklärung der Eltern: Minimieren Sie Haftungsrisiken

Sie sind eine Lehrkraft und planen mit Ihren Schülern einen Ausflug zur Eislaufbahn? Holen Sie sich das Einverständnis der Eltern ein, um Ihre Haftungsrisiken so weit wie nur möglich zu minimieren. Bei einer schulischen Veranstaltung unterliegen Sie einer erhöhten Aufsichtspflicht. Die Organisationsverantwortung obliegt der Schulleitung. Die Klassenleitung, also Sie selbst, sind für die Durchführung verantwortlich. Versichern Sie sich, dass die Eltern der Kinder mit dem Besuch der Schlittschuhbahn einverstanden sind. In der Einverständniserklärung sollten Sie die folgenden Informationen einfordern:

- Sind die Eltern mit dem Besuch der Schlittschuhbahn einverstanden?

- Darf sich das Kind alleine auf der Schlittschuhbahn bewegen?

- Darf sich das Kind in Kleingruppen auf der Schlittschuhbahn bewegen?

- Darf sich das Kind nur in Begleitung einer Aufsichtsperson auf dem Eis bewegen?

- Dürfen Bilder, die beim Ausflug entstanden, im Internet oder in ähnlichen Medien veröffentlicht werden?

- Schließen Sie eine leicht fahrlässige Haftung für Personen- und Sachschäden aus. Eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht lässt sich nicht ausschließen.

- Weisen Sie darauf hin, dass das Kind bei grobem Fehlverhalten von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann und umgehend abzuholen ist.

- Hat das Kind Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten?

- Muss das Kind Medikamente einnehmen?

Sie sehen, dass Sie sich nicht nur über die Haftung Gedanken machen sollten. Holen Sie die oben genannten Informationen ein, um in einer Notfallsituation – beispielsweise einem allergischen Schock – richtig reagieren zu können. Besprechen Sie Haftungs- und Sicherheitsfragen im Kollegium, um etwaige Risiken so weit wie nur möglich zu reduzieren.

Schlittschuhlaufen mit einer Schulklasse: Bereiten Sie den Besuch sorgfältig vor

Sie planen einen Ausflug zur Schlittschuhbahn? Bei älteren Schülern müssen Sie nicht so viele Vorbereitungen treffen, wie bei jüngeren Schülern. Stellen Sie Ihr Vorhaben bei sehr jungen Schülern im Rahmen eines Elternabends vor. Informieren Sie die Eltern über Ihre Pläne. Bei Ausflügen mit einem erhöhten Risiko unterliegen Sie erhöhten Aufklärungspflichten. Eine schriftliche Einverständniserklärung verliert an Wert, wenn Eltern nicht wissen, welchem Risiko sie ihre Kinder aussetzen. Denken Sie daran, dass Sie die Einverständniserklärung der Eltern schriftlich einholen. Hier sollten Sie insbesondere darüber nachdenken, ob Sie Fotos von der Veranstaltung anfertigen und diese später für schulische Medien verwenden. Seit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Sie für die Veröffentlichung von Fotos und Videos auf der Schulhomepage, der Schülerzeitung oder einem Jahrbuch eine Einwilligung der Eltern einholen. Beachten Sie bitte, dass das Einverständnis der Kinder nicht ausreicht.

Vorsorge vor Nachsehen: So planen Sie richtig

Als Lehrkraft tragen Sie eine hohe Verantwortung. Bei manchen Ausflügen reicht es aus, wenn Sie als Klassenleitung alleine mit den Kindern unterwegs sind. Bei einem Ausflug zur Schlittschuhbahn unterliegen Sie jedoch einer erhöhten Verantwortung. Bitten Sie die Schulleitung darum, dass Sie eine zusätzliche Lehrkraft begleitet. Diese sollte idealerweise bereits Erfahrungen beim Eislaufen haben. Denken Sie daran, dass Unfälle beim Eislaufen nicht ausgeschlossen sind.

Deshalb sollten Sie auf jeden Fall Verbandsmaterial mitnehmen. Die meisten Eislaufbahnen lagern aber auch einen Erste-Hilfe-Koffer vor Ort. Als Lehrkraft sollten Sie die Eisfläche als erstes betreten und als letzte Person verlassen. Befindet sich eine Eismaschine auf dem Eis, sollten Sie die Fläche zügig verlassen bzw. diese erst überhaupt nicht betreten. Achten Sie darauf, dass die Bandentüren geschlossen sind und sich Schüler nicht an den Banden abstützen. Weisen Sie Ihre Schüler darauf hin, dass sie sich auf der Eisfläche diszipliniert und umsichtig verhalten. Fordern Sie dieses Verhalten nicht nur bei einer anfänglichen Aufklärung ein, sondern auch, wenn sich die Schulklasse auf der Eisfläche befindet.

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Bei den Schlittschuhen Ihrer Kinder sollten sie immer auf den Kufenschutz achten.

Sind Sie und Ihre Schüler über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert?

Bei einem Ausflug zur Schlittschuhbahn handelt es sich normalerweise nicht um eine private Veranstaltung. Bei schulischen Ausflügen deckt die gesetzliche Unfallversicherung Verletzungsrisiken ab. Ereignet sich ein Schaden, sind Sie als Begleitperson und sämtliche Schüler abgedeckt – es bleibt niemand auf dem Schaden sitzen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen.

Grobe Fahrlässigkeit: Sie verletzen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders schweren Maße. Sie stellen einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht an und beachten nicht das, was im vorliegenden Fall jedem hätte einleuchten müssen.

Vorsatz: Sie verletzen die Aufsichtspflicht ganz bewusst.

Haftet auch der Betreiber der Eisbahn?

Beim Besuch einer Schlittschuhbahn haften nicht nur Sie als Lehrkraft: Der Betreiber der Eisbahn haftet in bestimmten Situationen ebenfalls. Dann muss er aber seine Verkehrssicherungspflichten verletzt haben, beispielsweise:

- Die Banden an der Außenseite der Eisbahn sind mangelhaft.

- Die Eisfläche wurde nicht ordnungsgemäß poliert.  

Stürzt ein Schüler, weil er in ein Schlagloch geriet, liegt der Unfall im Verantwortungsbereich des Eisbahnbetreibers. Bemerken Sie Schlaglöcher oder andere Defekte auf der Eisbahn, sollten Sie diese fotografieren und das Personal der Schlittschuhbahn darum bitten, umgehend nachzubessern.

Was sollten Sie als Elternteil beachten?

Die Risiken auf einer Schlittschuhbahn lassen sich durch einige Vorkehrungen minimieren. Die Schlittschuhe mieten die Kinder normalerweise direkt beim Betreiber der Eisbahn an. Die Lehrkräfte sollten kontrollieren, ob die Schlittschuhe gut und sicher sitzen. Sie als Elternteil sollten Ihren Kindern warme Kleidung, Handschuhe und eine Mütze mitgeben. Machen Sie Ihr Kind darauf aufmerksam, dass es einen Helm tragen soll. Anfänger sollten auch Knie-, Handgelenks- und Ellenbogenschoner tragen. Geben Sie Ihrem Kind Schlittschuhe von Zuhause mit, sollten Sie diese für den Transport mit Kufenschützern versehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich der Nachwuchs daran schneidet. Lehrkräfte sollten darauf achten, dass die Schlittschuhe richtig geschnürt sind – weder zu fest noch zu locker.

Unsere Checkliste zum Eislaufen mit Schulklassen:

- Melden Sie die Veranstaltung als schulische Veranstaltung an.

- Holen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern ein.

- Organisieren Sie mindestens eine zusätzliche Begleitperson.

- Führen Sie einen Erste-Hilfe-Koffer mit sich.

- Melden Sie die Schulklasse beim Betreiber der Eisbahn an.

- Organisieren Sie für Anfänger einen Einführungskurs.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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