So holen Sie sich die Umzugskosten zurück
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So holen Sie sich die Umzugskosten zurück

Ein Umzug kostet Geld, meist nicht zu knapp. Doch einen erheblichen Teil dieser Umzugskosten können Sie sich über die Steuer zurückholen. Wer Hartz IV bezieht, hat unter Umständen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch das Jobcenter.

Wie hoch die staatliche Beteiligung ausfällt, hängt an verschiedenen Faktoren: dem privaten oder beruflichen Anlass und der Lebenssituation. Immer gilt: Nur wer die Rechtslage kennt, wird seine Ansprüche auch erfolgreich geltend machen können.  

Umzugskosten: Erstattung über die Steuererklärung  

Eine Steuererstattung ist bei privaten und beruflich bedingten Umzügen möglich. Der berufsbedingte Wechsel führt jedoch meist zu höheren Rückzahlungen, zumindest wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber getragen wurden. Um Ihre Umzugskosten geltend zu machen, sollten Sie Barzahlungen vermeiden und alle Belege sammeln. Ohne Quittungen gibt es auch keine Erstattung.

Ihre Möglichkeiten beim berufsbedingten Umzug

Die Kosten für einen berufsbedingten Umzug werden in der Steuererklärung als Werbungskosten eingetragen. Es lohnt daher vor allem, wenn die realen Ausgaben die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro übersteigen, was fast immer der Fall ist.

Als berufsbedingt gilt ein Umzug, wenn sich Ihre Fahrzeit zum Arbeitsort erheblich verkürzt oder ein Arbeitsplatzwechsel ansteht. Beenden Sie mit dem Umzug eine doppelte Haushaltsführung, wird dies ebenfalls als Grund akzeptiert.

Zu den absetzbaren Kosten zählt nicht nur der Transport. Auch doppelte Mietzahlungen können bis zu sechs Monaten geltend gemacht werden, ebenso Maklergebühren für die neue Mietwohnung und Kosten, die bei der Wohnungsbesichtigung entstehen. Das sind zum Beispiel die Fahrtkosten von 30 Cent pro Kilometer.

Wer statt einem Umzugsunternehmen private Helfer verpflichtet, sollte dies mit Überweisungen nachweisen können. Dann lassen sich auch diese Kosten von der Steuer absetzen. Zusätzlich gilt eine Umzugskostenpauschale (derzeit gut 1.500 Euro), die weitere Kosten ohne Einzelnachweis abdeckt.     

Umzugskosten: Erstattung bei privatem Umzug

Der private Umzug wird über die haushaltsnahen Dienstleistungen abgerechnet. 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben (ohne Material) werden berücksichtigt, gedeckelt bei 4.000 Euro.  

Hartz IV – das  Jobcenter springt für die Umzugskosten ein 

Die wichtigste Frage bei einer Kostenübernahme durch das Jobcenter lautet: Ist der Umzug wirklich notwendig? Das ist vor allem der Fall, wenn Sie anderenorts einen Job antreten oder eine private Veränderung wie eine Heirat ansteht. Ordnet das Jobcenter den Umzug an, trägt es auch die Kosten.

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