Ist fremde Äpfel zu pflücken schon Diebstahl?
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Ist fremde Äpfel zu pflücken schon Diebstahl?

So romantisch und erfrischend es auch ist, beim Wandern mal hier, mal dort ein paar Äpfel zu naschen: Es sind „verbotene Früchte“. Laut Gesetz (§ 242 StGB) handelt es sich um Diebstahl, der mit einer Geldstrafe oder Haft geahndet wird. Ob Apfel oder Kugelschreiber macht dabei keinen Unterschied.

Brom- und Heidelbeeren naschen ist erlaubt

Wer sich auf seiner Wanderung erfrischen will, kann dies dennoch tun: Wildwachsende Beeren wie Brombeeren oder Heidelbeeren dürfen im Rahmen des Eigenbedarfs getrost vernascht werden. Das Bundesnaturschutzgesetz lässt dies ausdrücklich zu – sonst würde jeder Pilzsammler zum Straftäter. Dieses Recht gilt zwar auch für wildwachsendes Obst, aber das ist rar. Die meisten Obstbäume haben heutzutage einen Besitzer, den Landwirt oder die Gemeinde - auch die Obstbäume am Straßenrand.

Äpfel pflücken: Wo kein Kläger, da kein Richter

In der Praxis stellt sich die Sache meist weniger dramatisch dar. Fragt man den örtlichen Bauern, werden zwei, drei Äpfel von der Streuobstwiese sicherlich kein Problem sein und dürfen nicht nur in den Mund, sondern als Wegzehrung auch in den Rucksack wandern.

Auch sonst droht den Erwischten nur eine Strafe, wenn der Geschädigte den Fall zur Anzeige bringt. Da es sich um einen Diebstahl von geringem Wert (deutlich unter 50 Euro) handelt, werden Polizei und Staatsanwalt nämlich erst bei einer erfolgten Anzeige aktiv.  

Fremde Äpfel gepflückt: Sind Sie ein Dieb?

Was bleibt: Wer Obst von fremden Bäumen nimmt, der ist ein Dieb. Die Zeiten des „Mundraubs“, in denen Apfel, Maiskolben und Kohlkopf oft das einzige Abendbrot bildeten, sind vorbei – und mit ihnen auch die stillschweigende Tolerierung. Das entsprechende Gesetz gibt es schon seit über 40 Jahren nicht mehr.

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