Schäden durch die Corona-Impfung: Wer trägt bei Impfschäden die Verantwortung?
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Schäden durch die Corona-Impfung: Wer trägt bei Impfschäden die Verantwortung?

Die neue mRNA-Impftechnologie sorgt bei vielen Menschen für Verunsicherung. Kann ein Impfstoff, der so rasch entwickelt wurde, sicher sein? Und was passiert, wenn es durch die Corona-Impfung zu Impfschäden kommt? Während die Impfstoffe auf der einen Seite Hoffnungsträger im Kampf gegen die Corona-Pandemie sind, sorgen sie zugleich für Skepsis in der Bevölkerung.

Was sind Nebenwirkungen, die nach der Corona-Impfung auftreten können?

Körperliche Reaktionen nach einer Impfung sind nichts Ungewöhnliches. So berichten Menschen nach der Corona-Impfung unter anderem von Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen im geimpften Arm, Schwellungen und Rötung an der Impfstelle und Übelkeit. Auch Fieber und Schüttelfrost können auftreten. Impfexperten des Robert Koch-Instituts zufolge sind diese sogenannten Impfreaktionen Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und kein Grund zur Sorge. Die Impfreaktionen klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder komplett ab. Ein Haftungsanspruch besteht bei dieser Art von Impf-Nebenwirkungen nicht, da mit diesen immer zu rechnen ist.

Wann sollte man mit einer Impfreaktion zum Arzt gehen?

Meist klingen diese Impfreaktionen nach wenigen Tagen wieder ab. Sind diese ausgeprägter, können rezeptfreie Schmerzmittel, etwa mit dem Wirkstoff Ibuprofen oder Paracetamol helfen, Kopf- und Gliederschmerzen zu lindern und Fieber zu senken. Experten empfehlen allerdings, nicht direkt am Impftag Schmerzmittel zu nehmen, da es möglicherweise denkbar ist, dass dies die Immunisierung stören kann.

Lässt die Impfreaktion nach zwei bis drei Tagen nicht nach, werden die Beschwerden schlimmer, ist das Fieber sehr hoch oder treten starke Schmerzen oder andere Symptome auf, die Sie besorgt machen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin auf und fragen Sie nach, wie Sie sich verhalten sollen. Ist eine Behandlung medizinisch notwendig, kommt die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung der betroffenen Person für die Behandlungskosten, die bei einem Impfschaden anfallen, auf.

Covid-19-Impfung: Wer haftet bei Impfschäden?

Unter einem Impfschaden versteht man die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Liegt ein solcher Fall vor, besteht Anspruch auf Versorgung. Für entstandene Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). In § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSchG) ist geregelt: Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung – wie die Impfung gegen SARS-CoV-2 - einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, etwa finanzielle Entschädigung in Form einer dauerhaften Rente.

Ist eine schädliche Wirkung durch die Impfung aufgetreten, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen und die ihre Ursache in der Entwicklung oder Herstellung haben, kann dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) gegen den Pharma-Hersteller zustehen.

Der Betroffene trägt die Beweislast

Es ist gesetzlich geregelt, dass der, der Schadensersatz möchte, beweisen muss, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen ist. Er trägt somit die Beweislast. Für eine Antragstellung auf Entschädigung beim Versorgungsamt ist es für Betroffene in jedem Fall empfehlenswert, sich professionelle Unterstützung zu holen, zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin anzufragen oder sich im ersten Schritt beim Gesundheitsamt oder von einem Selbsthilfeverband beraten zu lassen. Lehnt das Versorgungsamt den Antrag des Geschädigten ablehnt, bleibt ihm der Rechtsweg zum Sozialgericht. Spätestens dann sollten Betroffene sich mit einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Lesetipp: Wie lange schützt mich die Corona-Impfung?

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Impfschaden checken

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte im Falle eines Impfschadens genau in den Unterlagen schauen. Je nachdem wie die Versicherungsbedingungen definiert sind, ist es möglich, dass diese im Falle eines Corona-Impfschadens greift, beispielsweise wenn der Geschädigte seinen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann.

Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland bislang nicht - und soll es auch nicht geben. Allerdings gilt für Nicht-Geimpfte in vielen Bereichen die Testpflicht, etwa für einen Restaurantbesuch, einen Frisörbesuch oder andere soziale Aktivitäten. Ab Oktober 2021 sollen Ungeimpfte die Antigen-Schnelltests selbst zahlen. Diskutiert werden Kosten zwischen 10 und 15 Euro pro Corona-Test.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) unterscheidet zwischen Impfreaktionen und sehr seltenen Impfkomplikationen. Impfreaktionen, beispielsweise Schmerzen in der Stichstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder grippeähnliche Symptome sind normal und halten nur wenige Tage an. Impfkomplikationen hingegen, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, sind unerwünschte, schwere Nebenwirkungen. Diese Nebenwirkungen sind meldepflichtig. 
Fühlen Sie sich nach der Impfung sehr schlecht und treten Symptome auf, die Sie sorgen, sollten Sie immer Kontakt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin aufnehmen. Möglich ist auch, dass Sie sich an das örtliche Gesundheitsamt wenden. Parallel können Sie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts Nebenwirkungen melden.

Quellen:

Wer haftet bei Impfschäden oder Nebenwirkungen? Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

Sicherheit von Impfungen. Impfreaktionen und Impfkomplikationen. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Nebenwirkungsmeldung durch betroffene Personen. Online-Angebot des Paul-Ehrlich-Instituts – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.

Covid-19-Impfung: Die wichtigsten Fragen und Antworten. Online-Information der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Covid-19 und Impfen. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Nebenwirkungsmeldung durch betroffene Personen. Online-Information des Paul-Ehrlich-Instituts.

Unterstützung in der Corona-Krise. Impfstoffe. Online-Information des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
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