Lohnsteuerberatungsgemeinschaft für Arbeitnehmer e.V.
Steuerberatung
Pichelsdorfer Str. 65,
13595
Berlin
Jetzt geschlossen
–
Öffnet Montag um 09:00
Ihre gewünschte Verbindung:
Lohnsteuerberatungsgemeinschaft für Arbeitnehmer e.V.
030 3 62 20 23
Und so funktioniert es:
Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
Hinweis:
Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.
Lohnsteuerberatungsgemeinschaft für Arbeitnehmer e.V.
Pichelsdorfer Str. 65,
13595 Berlin
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:0014:00 – 16:00
Dienstag
09:00 – 12:0014:00 – 16:00
Mittwoch
09:00 – 12:00
Donnerstag
09:00 – 12:0014:00 – 16:00
Freitag
09:00 – 12:0014:00 – 16:00
Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarunbg
Über das Unternehmen
Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten.
Sie müssen daher Mitglied bei uns werden und zahlen einen konstanten Beitrag, egal wieviel Tätigkeiten bei Ihnen erforderlich sind.
Wenn Sie uns nicht mehr benötigen, kündigen Sie einfach die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.
Wir beraten Mitglieder bei der Erstellung von
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Befugnisse des § 4 Ziff. 11 StBerG
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Pension
- Einkünfte aus Renten
- Einkünfte aus Unterhaltsleistung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen und
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
... die Zinseinnahmen und Mieteinnahmen dürfen bei
... Einzelveranlagung € 13000,- und bei Zusammenveranlagung € 26000,-
... nicht übersteigen
- Berechnung des Ergebnisses
- Prüfung des Steuerbescheids
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage beim Finanzgericht
Lohnsteuerermäßigung
Kindergeldangelegenheiten
- Antrag
- Einsprüche bei der Familienkasse
- Klage beim Finanzgericht
Riester-Rente
Beratung zur Wahl der Steuerklasse
Sie müssen daher Mitglied bei uns werden und zahlen einen konstanten Beitrag, egal wieviel Tätigkeiten bei Ihnen erforderlich sind.
Wenn Sie uns nicht mehr benötigen, kündigen Sie einfach die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.
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Befugnisse des § 4 Ziff. 11 StBerG
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Pension
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- Einkünfte aus Unterhaltsleistung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen und
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
... die Zinseinnahmen und Mieteinnahmen dürfen bei
... Einzelveranlagung € 13000,- und bei Zusammenveranlagung € 26000,-
... nicht übersteigen
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- Einspruch beim Finanzamt
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Häufige Fragen
Folgende Leistungen werden angeboten: Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerermäßigung.
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