Gonschorek-Greber Regina Krankengymnastik
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Fußpflege
Osteopathie
Osteopathie
Massagen
Osteopathie
Bis 1994 war die offizielle Berufsbezeichnung für Physiotherapeuten Krankengymnast. Aktuell ist der Begriff Krankengymnast fast gar nicht mehr im Gebrauch. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, verwendet aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilbereich der Physiotherapie.
Welche anderen Möglichkeiten es gibt, ist abhängig von deinen Zielen. In vielen Fällen - etwa bei Schmerzen, nach einem Schlaganfall oder nach Operationen - ist Krankengymnastik die erste Wahl. Im Normalfall wird dein Arzt dir dann auch Krankengymnastik verschreiben. Tut er das nicht, frage ihn nach Alternativen. Wenn du deiner Gesundheit zuliebe aktiv werden willst, gibt es viele Möglichkeiten. Für Rückenschulen übernehmen manche Krankenkassen auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Ländliche Gebiete wie Waldalgesheim bieten außerdem zahlreiche Vereine und viele schöne Laufstrecken, um Sport zu machen. Wenn du in Waldalgesheim nichts findest, was dir gefällt, schau doch mal in anderen Städten im Landkreis Mainz-Bingen.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Waldalgesheim arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.