Heinrich, Schwartz Krankengymnastik
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Krankengymnast ist eine ausrangierte Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie der offizielle Berufstitel, mittlerweile wird sie dagegen nicht mehr verwendet, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.
Ob jung oder alt, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Leiden gibt, das mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Plön solche Praxen gibt, siehst du hier.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Plön arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Gebühren für eine Rückenschule, meistens 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft findest du bei der Krankenkasse.