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Krankengymnastik in Malente (27 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Physiotherapie, Manuelle Therapie, Hausbesuche, Lymphdrainage und Wärmebehandlungen.

Krankengymnastik ist für eine Vielzahl von Leiden die bevorzugte Behandlungsform. Nach einem Schlaganfall kann sie Menschen dabei unterstützen, ihre Beweglichkeit zurückzugewinnen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.

Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Schleswig-Holstein ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

Als Fachrichtung der Physiotherapie bieten sehr viele Physio-Zentren Krankengymnastik an, alle aber nicht. Nur mit einer entsprechenden Ausbildung darf die Leistung bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Für wen das in Malente gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

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