Tschirpke Bettina
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Neben der "normalen" Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Therapieformen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird deshalb oft von Ärzten verschrieben. Ein typischer Bestandteil sind Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Daneben gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Meistens musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das soll dich und andere Menschen dazu motivieren, auf die Kosten zu achten und zu merken, dass so eine Therapie nicht kostenlos ist. Zudem ist auch der Besuch im Fitnessstudio oder die Mitglieschaft im Sportverein nicht umsonst. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.
Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist anerkannt. Nicht selten ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Die Kostenerstattung fällt für solche Rückenschulen anders aus, denn sie werden nicht auf Rezept verschrieben. Viele Krankenkassen bieten Präventionsprogramme, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept ausgestellt wurde. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.
In einer Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Terminen. Die Therapie kann, falls erforderlich, aber verlängert werden.