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Krankengymnastik in Bad Lobenstein (5 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.

28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Bad Lobenstein. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Aber diese Frist ist nicht mehr aktuell.

Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Bad Lobenstein solche Praxen gibt, siehst du hier.

Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Gebühren ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich angeordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Krankengymnastik ist bei vielen Beschwerden die bevorzugte Maßnahme. Nach Operationen ist sie oft eine unverzichtbare Unterstützung, um die Beweglichkeit wiederherzustellen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperbereichen gestärkt, um Schmerzen zu lindern.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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