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Lehmann B. Krankengymnastik
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Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Nußloch arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Nußloch solche Praxen gibt, siehst du hier.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei vorbeugenden Kursen wie Rückenschulen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Im Heilmittelkatalog werden vier Arten von Krankengymnastik unterschieden. Die meisten Behandlungen betreffen das Gebiet der allgemeinen Krankengymnastik. Ganz ähnlich läuft häufig die Krankengymnastik bei Erkrankungen des Zentralen Nervensystems ab, abgekürzt als KG-ZNS. Sie wird zum Beispiel bei Alzheimer und nach Schlaganfällen angewendet. Das bekannteste Konzept ist das nach Bertha Bobath. Die sogenannte "KG-Muko" wird bei Mukoviszidose und ähnlichen Atemwegserkrankungen verschrieben. Die gerätegestützte Krankengymnastik wird wiederum mit KG-Gerät abgekürzt. Die Krankengymnastik selbst ist wiederum ein Segment der Physiotherapie, zu der beispielsweise auch die Manuelle Therapie und verschiedene Massagen gehören.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Chirurgen nach einer Operation, einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.