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Riemer Johannes
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Krankengymnastik ist ein bewährtes und erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen verringern. Auch vorbeugend kann Krankengymnastik gegen Rückenschmerzen helfen. Da diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Viele Krankenkassen bieten Programme zur Prävention, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept vorliegt. Jede Versicherung legt ihre eigenen Richtlinien fest, sodass du am besten einmal selbst nachfragst.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Behandlungen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Deshalb wird sie oft von Ärzten verschrieben. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Daneben gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
So gut wie alle Praxen für Physiotherapie bieten Krankengymnastik an. Nur mit einer entsprechenden Qualifikation ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Therapie bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Plankstadt ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.
28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss. Aber diese Regelung ist nicht mehr aktuell.