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Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Sie wird deshalb oft von Ärzten verschrieben. Dazu zählen sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin beispielsweise die Muskeln dehnt.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich angeordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Auch bei der Krankengymnastik kannst du, wie nach jedem Sport, einen Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Aber fast immer wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. Meistens dauert eine Krankengymnastik-Sitzung rund 20 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einer Rücken-OP als auch bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Mukoviszidose oder ähnlichen Atemwegserkrankungen sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Daher ist je Einheit die Zuzahlung in beiden Fällen höher.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Sie können den Bedarf an Krankengymnastik oft am besten abschätzen. Aber auch ein Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.