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Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Aber keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Präventivleistungen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, auch für Kinder. Entscheidend ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Lommatzsch solche Praxen gibt, siehst du hier.
Auf gelbeseiten.de sind zahlreiche Kontakte für Praxen der Krankengymnastik in Lommatzsch für Sie aufgelistet. Grundvoraussetzung, um Krankengymnastik durchführen zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin. Krankengymnastik bildet dabei den wichtigsten Teil der Physiotherapie. Physiotherapie ist erst seit Mitte der 1990er Jahre gebräuchlich. Vor 1994 sprach man nur von Krankengymnasten. Allerdings gehören zur Physiotherapie auch andere Therapieformen, beispielsweise die Manuelle Therapie oder Massagen.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Sachsen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist veraltet.