Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie Uwe Herfurth
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Silber Partner
Reha-Zentren
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Logopädie
Innerhalb der Physiotherapie ist Krankengymnastik von zentraler Bedeutung. Zum Beispiel hilft sie Menschen mit einem Schlaganfall dabei, ihre Motorik wiederzuerlangen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen zu vermeiden.
Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und vergleichbaren vorbeugenden Kursen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Krankengymnast ist eine veraltete Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie die offizielle Berufsbezeichnung, heute wird sie dagegen nicht mehr benutzt, da Krankengymnastik ein Unterbereich der Physiotherapie ist.
Auch bei der Krankengymnastik kannst du, wie nach jedem Sport, einen Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Doch keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Versicherte einer privaten Krankenkasse zahlen zunächst genauso hohe Gebühren wie Selbstzahler, reichen hinterher aber die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Eine Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit circa 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.