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Krankengymnastik beinhaltet üblicherweise Behandlungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Dazu gehören unter anderem Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken. Es gibt aber auch passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es ein physisches Leiden gibt, das durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Handewitt solche Praxen gibt, siehst du hier.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Terminen. Sollte das nicht reichen, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.
Privatversicherte zahlen zunächst die gleichen Beträge wie Selbstzahlende und können die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Eine Krankengymnastik-Sitzung (bis 20 Minuten) kostet etwa 45 Euro. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Physiotherapie übernommen, wenn ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.