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Die Gebühren für Privatversicherte und Beamte sind die gleichen wie für Selbstzahler. Eine Sitzung (bis 20 Minuten) kostet rund 45 Euro. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Aktivitäten und Übungen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird deshalb oft von Ärzten verordnet. Dazu zählen unter anderem Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Daneben gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut etwa versucht, Muskeln zu dehnen.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Im Normalfall werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Anwendungen gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach schweren Verletzungen und Operationen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Problem gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Praxen für Physiotherapie, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Tarp solche Praxen gibt, siehst du hier.