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Krankengymnastik in Harrislee (62 Treffer)

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Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Fußpflege, Lymphdrainage, Manuelle Therapie, Physiotherapie und Fango.

In Harrislee und Umgebung gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die Krankengymnastik anbieten dürfen. Auch in Kliniken und Reha-Zentren gibt es Physiotherapeuten, zuständig sind die aber meist nur für die Patienten der Einrichtung selbst. Damit Sie die passende Praxis für sich finden, sind hier auf gelbeseiten.de die Adressen und Kontakte für Sie gelistet.

Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Der Deutsche Verband für Physiotherapie kürzt seinen Namen allerdings immer noch als ZVK ab. Diese Buchstaben stehen für den bis 1979 getragenen Namen Zentralverband Krankengymnastik. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Zweig der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist der Name Physiotherapeut tatsächlich treffender.

Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.

Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Harrislee leiden zahlreiche Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

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