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Krankengymnastik in Ergoldsbach (4 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.

28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Aber keine Sorge, diese Frist ist nicht mehr aktuell.

Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Ergoldsbach solche Praxen gibt, siehst du hier.

Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Schwere der Einschränkung und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Wie bei jeder Art von Muskeltraining kannst du auch von der Krankengymnastik Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Doch meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.

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