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Krankengymnastik
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Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.
Krankengymnastik umfasst in der Regel Behandlungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Ein Beispiel sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Es gibt aber auch passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Bayern. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Manchmal wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist nicht mehr aktuell.
Der offizielle Heilmittelkatalog unterscheidet vier Arten von Krankengymnastik. Neben der allgemeinen Krankengymnastik (KG) gibt es noch die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), jene zur Behandlung von schweren Atemerkrankungen (KG-Muko) und die zur Behandlung des zentralen Nervensystems und des Rückenmarks (KG-ZNS). Die Krankengymnastik selbst ist wiederum ein Segment der Physiotherapie, zu der beispielsweise auch die Manuelle Therapie und verschiedene Massagen gehören.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.