Kaufmann Anika Physiotherapie
Physiotherapie
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Im Regelfall werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach größeren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Sachsen-Anhalt. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Im Unterschied dazu werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.
Auch bei der Krankengymnastik kannst du, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, einen Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Aber du wirst merken, dass es umso besser wird, je öfter du bei der Physiotherapie warst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.