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Bestatter in Gummersbach Stadtteil Dieringhausen (2 Treffer)

Häufige Fragen

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Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Wie viel eine Beerdigung in Gummersbach kostet, ist von verschiedenen Rahmenbedigungen sowie dem eigene Anspruch abhängig. In vielen Fällen liegen die Preise für eine Bestattung aber über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro mögliche, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenze. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen werden, das dann gleich eine erste Kostenschätzung abgeben kann.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Gummersbach nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Die Auswahl eines Bestatters ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Um den besten Bestatter in Gummersbach zu finden, sollten Sie sicher gehen, dass er mit Mitgefühl und hoher Professionalität auftritt. Es ist von zentraler Bedeutung, dass er die persönlichen Präferenzen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend gestaltet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Die Planung einer Bestattung ist sowohl in emotionaler als auch in organisatorischer Hinsicht herausfordernd. Für die Planung einer Bestattung könnte Ihnen diese Checkliste eine Orientierung bieten.

* Angehörige informieren
* Bestattungsart wählen
* Bestattungsunternehmen auswählen
* Budget festlegen
* Bestattungsvertrag abschließen
* Sterbeurkunden beantragen
* Trauerfeier planen
* Blumen und Dekoration wählen
* Trauerredner oder Geistlichen bestimmen
* Musik für Zeremonie planen
* Kleidung und Schmuck für den Verstorbenen festlegen
* Danksagungskarten gestalten
* Grabstelle auswählen
* Gästeliste für Trauerfeier erstellen
* Versicherungen und Bankkonten auflösen
* Nachlass regeln
* Erbschein beantragen (falls erforderlich)
* Bestattungskosten und Zahlungen verwalten
* Dokumente archivieren
* Nachlassangelegenheiten klären
* Grabpflege organisieren


Es ist zu beachten, dass die Anforderungen und Traditionen in Abhängigkeit von der kulturellen, religiösen und individuellen Vielfalt variieren können. Achten Sie darauf, dass Sie die Gesetze vor Ort und die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie beachten.
Die Bestattungsart im Friedwald, auch bekannt als Wald- oder Baumbestattung, stellt eine einzigartige Alternative zur Beisetzung auf einem herkömmlichen Friedhof dar. Hier können Verstorbene mitten in einem dafür vorgesehen Wald ihre letzte Ruhe finden. Ganz im Einklang mit der Natur wird ein Baum ganz persönlich dem Verschiedenem gewidmet, unter dem eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche vergraben wird. Der Friedwald Hückeswagen oder auch der Friedwald Wildenburger Land liegen in der Nähe von Gummersbach und wären geeignete Standorte, wenn Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald entscheiden möchten. Um den natürlich Charakter der Umgebung zu erhalten, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabstein oder Grabschmuck gestattet. Eine Namenstafel weist hier auf die dort beigesetzte Person hin.
Die Planungsdauer einer Beerdigung kann je nach Situation unterschiedlich sein.. Normalerweise benötigt man etwa 1 bis 2 Wochen, um alle notwendigen Arrangements zu treffen. In dieser Zeit können Angehörige die Details der Zeremonie klären, den Ruheplatz wählen, zwischen Sarg oder Urne entscheiden und andere wichtige Aspekte festlegen. Möchte man diese Aspekte selbst entscheiden, so kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Wenn jemand zu Lebzeiten seine Präferenzen für die eigene Bestattung festlegt, minimiert dies nämlich den Organisationsaufwand für die Angehörigen. Die im Voraus getroffenen Entscheidungen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf, verhindern Unsicherheiten und bedeuten eine emotionale Entlastung für die Hinterbliebenen. Außerdem kann die Planungszeit verkürzt werden.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Bestatter spielen eine zentrale Rolle bei der Koordination von Beerdigungszeremonien und Trauerfeiern. In den Hauptverantwortlichkeiten eines Bestatters finden sich die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die eingehende Beratung und sorgfältige Planung der Details der Bestattung, die sorgfältige Abwicklung aller erforderlichen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung sowie die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung gemäß den Wünschen der Familie. Zudem zählt die Auswahl und Pflege von Grabplätzen, und falls erforderlich, die Unterstützung der Hinterbliebenen in ihrer Trauerphase zu den Aufgaben des Bestatters.. Sensibilität, Respekt und eine professionelle Herangehensweise sind von entscheidender Bedeutung, um den Trauernden in dieser belastenden Phase beizustehen und sicherzustellen, dass die Bestattung einen würdigen Abschluss findet. In der Regel sind Bestatter entscheidende Ansprechpartner, wenn es darum geht, sämtliche Angelegenheiten in Verbindung mit dem Tod und der Bestattung zu organisieren. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung des Übergangs des Verstorbenen und zur Begleitung des Trauerprozesses der Familie.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es genaue Richtlinien für Beisetzungen, die darauf abzielen, eine wertschätzende Bestattungskultur zu garantieren. Die gegebenen Gesetze zu Friedhofswesen und Bestattungen liegen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Der sogenannte Friedhofszwang schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, im Wesentlichen also dem Friedhof, beigesetzt werden müssen. Die Urne darf zwar nicht zu Hause aufbewahrt werden, in Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen ist aber mittlerweile auch das Verstreuen der Asche an genehmigten Orten zulässig. An Nordsee und Ostsee kann man auch eine Seebestattung in Betracht ziehen. Im näheren Umkreis bzw. in Gummersbach selbst findet man ingesamt 14 Friedhöfe, zum Beispiel nämlich den Friedhof Grotenbach in Mühlenseßmar Hepel oder den Alten Friedhof in Mühlenseßmar Hepel. Die Reihenfolge der nächsten Angehörigen, die für Beerdigung und auch die Grabpflege verantwortlich sind, ist strikt festgelegt. Die Grabpflege ist in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs geregelt und umfasst die Bepflanzung, Pflanzenflege, saisonale Eindeckung und generelle Reinigung des Grabes. Darüber hinaus darf der Grabstein und die Eindeckung (Blumengestecke etc.) in den allermeisten Fällen individuell und persönlich gestaltet werden.
In Deutschland stehen Angehörigen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Die Auswahl wird häufig von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Rahmenbedingungen geleitet. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen legal. Die genauen Regelungen und Anforderungen können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls möglich, unterliegen aber bestimmten Richtlinien, um die Natur und Umwelt zu schützen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Felsbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Vor der Bestattungsplanung in Nordrhein-Westfalen ist es von großer Bedeutung, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Von einer Erdbestattung ist die Rede, wenn die Leiche unverbrannt beerdigt wird. Alternativen dazu sind die Feuer- und die Seebestattung. In der Regel geht der Beerdigung eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Die Erdbestattung hat Vor- und Nachteile. Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist sie aus religösen Gründen verpflichtend, während die christlichen Kirchen die Feuerbestattung im vergangenen Jahrhundert erlaubt haben. Neben religiösen Überlegungen gibt es auch ökologische Gründe für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder mit der Erde verschmilzt. Jedoch erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was höhere Kosten zur Folge hat. Insgesamt ist eine Feuerbestattung oft kostengünstiger. Gegen die Erdbestattung spricht für viele Menschen auch die Bindung an einen Friedhof, wohin gegen Urnen auch in Friedwäldern beigesetzt werden können.
Lag der Anteil der Erdbestattungen 1960 noch bei mehr als 90 Prozent, so ist der Anteil auf weniger als ein Viertel gefallen. In den östlichen Bundesländern hat sich das Verhältnis sogar gedreht, dort liegt der Anteil der Erdbestattungen nur noch zwischen zehn Prozent in Brandenburg und vier Prozent in Berlin.
Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.
Der Zeitpunkt für eine Bestattungszeremonie in Nordrhein-Westfalen kann stark von den kulturellen, religiösen, rechtlichen und persönlichen Vorlieben abhängen. In vielen Kulturen gibt es Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen können. Zum Beispiel werden in einigen religiösen Gemeinschaften Beerdigungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod bevorzugt, während in anderen Kulturen eine längere Zeitspanne üblich ist, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu erreichen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern. In Nordrhein-Westfalen liegt die Mindestfrist der Bestattung bei 24 Stunden und die Höchstdauer bis zur Erdbestattung oder Einäscherung bei 10 Tagen. Die Frist für eine Urnenbeisetzung beträgt 6 Wochen (§ 13 BestG).
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst von einem Arzt offiziell für tot erklärt. Die Angehörigen kontaktieren dann ein Bestattungsunternehmen, um die Organisation zu planen. Gemeinsam wird ein Krematorium ausgesucht, in dem die Einäscherung erfolgt. Der Verstorbene wird für die Einäscherung vorbereitet, einschließlich Reinigung und Vorbereitung des Körpers. Die Einäscherung selbst erfolgt im Krematorium, wobei der Verstorbene bei hohen Temperaturen verbrannt wird, bis nur Aschereste übrig sind. Diese werden in einer Urne aufbewahrt und können dann beigesetzt werden. Es kann vor oder nach der Einäscherung eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst abgehalten werden, abhängig von den Wünschen der Hinterbliebenen. Der genaue Ablauf kann je nach individuellen Vorlieben und örtlichen Bestimmungen variieren.
Die Aufwendungen für eine Feuerbestattung variieren abhängig vom Krematorium, jedoch ist diese Variante oft günstiger als eine Erdbestattung. Die Zeitspanne zwischen Tod und Einäscherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, im Regelfall beträgt sie nur wenige Tage. Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen in Gummersbach.

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