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Karte mit Treffern für bestatter in bergneustadt

Bestatter in Bergneustadt (10 Treffer)

Häufige Fragen

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Ein Bestatter ist ein sensibler Begleiter während einer emotional herausfordernden Zeit. Hauptaugenmerk des Bestatters ist es, den Hinterbliebenen in dieser herausfordernden Phase Unterstützung zu bieten. Von der sorgfältigen Planung der Beisetzung bis hin zur Organisation der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Es berät bei der Auswahl der passenden Beerdigungslieder, bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der würdevollen Gestaltung von Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Zusätzlich übernimmt der Bestatter offizielle Aufgaben und koordiniert die Abläufe mit dem Friedhof oder Krematorium. Indem er die Beerdigung sorgfältig plant, entlastet der Bestatter die Angehörigen und schenkt Raum für ihre Trauer. Als vertrauenswürdiger Ansprechpartner bietet er eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Bestattungen bestimmten Regelungen, die eine geordnete Kultur der Seelenruhe erhalten sollen. Die vorhandenen Gesetze zu Friedhofswesen und Bestattungen sind hierbei Sache der Bundesländer. Insgesamt 7 liegen in der Region in und um Bergneustadt:

* Friedhof Bergneustadt (51702 Baldenberg)
* Friedhof Grotenbach (51643 Mühlenseßmar Hepel)
* Alter Friedhof (51643 Mühlenseßmar Hepel)
* Friedhof Hunsheim (51580 Hunsheim Agger)
* Friedhof Derschlag (51645 Derschlag Gummersbach)
* Westfriedhof (51643 Karlskamp Steinenbrück)
* Friedhof Müllenbach (51709 Müllenbach Marienheide)

Im Rahmen des im deutschen Bundesgebiet herrschenden Friedhofszwangs (auch Bestattungspflicht) besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Eine Ausnahme gilt bei den Bestattungsarten für die Bestattung auf See und mittlerweile auch in einzelnen Bundesländern (Bremen, NRW), wo es erlaubt ist, die Asche eines Angehörigen außerhalb eines Friedhofs zu verstreuen. Verboten ist aber die Aufbewahrung der Urne im eigenen Zuhause. Die Wahl einer Bestattung auf einem Friedhof bietet hingegen eine wertvolle Gelegenheit zur persönlichen Erinnerung an den Verstorbenen. Die Grabsteine können nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden, und das Grab selbst kann mit Grabschmuck wie Blumengestecken und persönlichen Gegenständen liebevoll geschmückt werden.
Die Kosten für eine Beerdigung in Bergneustadt sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.
Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Bergneustadt nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Die Friedwald-Bestattung ist eine modern und relativ neue Form, die eine Alternative zu herkömmlichen Friedhöfen - oder auch zur Seebestattung - bietet. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Sollten Sie sich für eine Bestattung in einem Friedwald bei Bergneustadt entscheiden, werden Sie bei den Friedwald-Standorten Wildenburger Land und Hückeswagen fündig. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise.
In Deutschland haben Angehörige die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Oft wird diese Wahl durch individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Gegebenheiten beeinflusst. Die geläufigen Formen der Bestattung umfassen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Beisetzung in der Natur. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Naturbestattungen wie Baum- oder Seebestattungen sind ebenfalls erlaubt, unterliegen jedoch bestimmten Richtlinien um die natürliche Umgebung zu bewahren. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Nordrhein-Westfalen beginnen, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.
Anschließend muss die Sterbeurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dazu müssen neben dem Totenschein auch ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Die Beantragung des Erbscheins kann in der Regel etwas später erfolgen. Dieser wird üblicherweise vom Nachlassgericht ausgestellt, welches meist beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
In der Regel kann eine Bestattung innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Todesfall organisiert werden. Eine Bestattungsvorsorge kann dazu beitragen, dass eine Beerdigung schneller und reibungsloser geplant werden kann. Durch eine Bestattungsvorsorge legt die Person zu Lebzeiten ihre Wünsche und Vorstellungen für ihre eigene Beerdigung fest. Dies kann Details wie den Ort der Beisetzung, die Art des Sargs oder der Urne, die Zeremonie und andere individuelle Präferenzen umfassen. Wenn im Voraus klare Anweisungen vorliegen, erleichtert dies den Angehörigen die Planung und Organisation, was zu einer schnelleren Abwicklung führen kann. Wenn Sie die Aufgabe haben, eine Beerdigung für eine verstorbene Person zu planen, überprüfen Sie bitte, ob es spezifische Wünsche oder eine bereits festgehaltene Bestattungsvorsorge des Verstorbenen gibt.
Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Falls Sie eine Beerdigung arrangieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei behilflich sein.

* **Benachrichtigung und Besprechung:** Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
* **Beschaffung wichtiger Unterlagen:** Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
* **Verträge und Verfügungen prüfen:** Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
* **Bestattungsunternehmen wählen:** Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
* **Bestattungsform bestimmen:** Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
* **Überführung:** Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
* **Sterbeurkunde ausstellen:** Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
* **Grabnutzungsrechte klären:** Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
* **Termin festlegen:** Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
* **Genehmigung einholen:** Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
* **Trauergespräch planen:** Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
* **Todesanzeige erstellen:** Erstellen Sie eine Todesanzeige
* **Grabschmuck und Leichenschmaus:** Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
* **Dankeskarten:** Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
* **Laufende Zahlungen und Verträge:** Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
* **Abmeldungen:** Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
* **Dokumentenakte:** Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
* **Wohnungsräumung:** Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
* **Erbschein beantragen:** Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
* **Grabpflege:** Planen Sie die Organisation der Grabpflege.


Es sollte in Betracht gezogen werden, dass die Anforderungen und Traditionen in Abhängigkeit von der kulturellen, religiösen und individuellen Vielfalt variieren können. Achten Sie darauf, dass sowohl die Gesetze vor Ort als auch die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie ernst genommen werden.
Die Wahl eines Bestatters ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Kompetenz auftritt. Es ist essentiell, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beerdigung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt der Leumund des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.
Die Feuerbestattung hat in den vergangenen Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen die klassische Erdbestattung weitgehend verdrängt. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. Daneben steigt aber die Nachfrage nach ungewöhnlichen Bestattungen. Dazu gehört beispielsweise die Kompostbestattung, die als ökologische Bestattung gesehen wird. Die sogenannte Kokon-Bestattung beginnt mit der Einbettung des Körpers in ein sargähnliches, abgeschlossenes Behältnis. Innerhalb von 40 Tagen zersetzt sich der Körper darin. Die Komposterde wird dann in einem Grab beigesetzt.
Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird.
Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen.
Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden.
Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt.
Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Bergneustadt können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.
Blumen dienen oft als Ausdruck des Mitgefühls bei Trauerfeiern. Weiße Blumen, insbesondere Rosen, Lilien und Chrysanthemen, werden oft bevorzugt, da sie für Liebe, Reinheit und Ehrerbietung stehen. Angehörige wählen zur Beerdigung oft Kränze, Gestecke oder Sträuße, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auf angemessene Weise zu zeigen.
Beim Formulieren einer Trauerkarte ist es von großer Bedeutung, einfühlsame und aufrichtige Worte zu wählen. Beginnen Sie Ihre Nachricht mit einem einfühlsamen Ausdruck des Beileids. Erwähnen Sie den Verstorbenen beim Namen und teilen Sie gegebenenfalls persönliche Erinnerungen, um zu zeigen, wie viel er oder sie Ihnen bedeutet hat. Zeigen Sie Ihre Bereitschaft, Unterstützung und Trost anzubieten, und machen Sie deutlich, dass Sie in dieser schweren Zeit an der Seite der Trauernden sind. Wahren Sie eine einfache, respektvolle und aufrichtige Tonlage. In dieser Zeit geht es darum, den Trauernden beizustehen und Trost zu spenden. Wenn sie ein tröstendes Zitat hinzufügen wollen, könnten Sie sich von diesen Trauersprüchen inspirieren lassen:
* "Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren." (Johann Wolfgang von Goethe)
* "Die Toten sind nicht tot, sie sind nur unsichtbar. Sie schauen mit ihren Augen voller Licht in unsere Augen voller Trauer." (Augustinus)
* "Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." (Albert Schweitzer)


Beschäftigte haben Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, allerdings kann vertraglich festgelegt werden, dass die Abwesenheit unbezahlt bleibt. Basis für die Regelung ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er regelt die Abwesenheit aber nur grob. Üblich sind zwei Tage bezahlter Sonderurlaub beim Tod der Partnerin oder des Partners, eines Kinders oder Elternteils, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Allerdings enthalten viele Tarifverträge weitergehende Regelungen. Dann sind längere Abwesenheiten möglich, teilweise gibt es auch Sonderurlaub beim Tod von Geschwistern, seltener auch der Schwiegereltern. Andere Arbeitsverträge enthalten dagegen Klauseln, nach denen die bei Sonderurlaub kein Gehalt gezahlt wird. Dann können Beschäftigte zwar Sonderurlaub nehmen, erhalten dafür aber einen Tag Urlaub abgezogen oder müss ihr Gehalt kürzen lassen.

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