Vermögenswirksame Leistungen: Wann lohnt sich das?
Arbeitnehmer mit wenig Einkommen erhalten zudem eine staatliche Förderung. Für wen sich VL lohnen, und worauf zu achten ist, erläutern wir im folgenden Artikel.
Was sind eigentlich vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind ein finanzielles Extra,
welches Arbeitnehmer jeden Monat zusätzlich zum Gehalt von ihrem Arbeitgeber
bekommen. Ziel der VL ist es, Arbeitnehmern beim Sparen und dem Vermögensaufbau
zu helfen. Hierfür wird zunächst ein vl-fähiger Sparvertrag benötigt, den der
Arbeitnehmer selbst abschließen muss. Er kann dabei zwischen verschiedenen
Anlageformen wählen, wie z.B. einen Banksparplan, Bausparvertrag oder auch
Aktienfonds. Personen mit niedrigem Einkommen erhalten zudem eine staatliche
Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.
Höhe und Laufzeit
Der Maximalbetrag liegt bei 40 Euro pro Monat. Zahlt der Betrieb die VL nur anteilig, können Arbeitnehmer die Differenz auch privat aufzustocken. Während der insgesamt siebenjährigen Laufzeit wird 6 Jahre angespart, danach ruht das Kapital für 1 Jahr. Nun hat der Arbeitnehmer die Wahl: Entweder sich das Geld auszahlen zu lassen, oder den Vertrag für weitere 6 Jahre zu besparen.
Sind Arbeitgeber zur Zahlung von VL verpflichtet?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ob ein
Arbeitnehmer VL bekommt, ist vielmehr im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
Existiert eine solche Regelung, ist der Arbeitgeber dagegen zur Zahlung
verpflichtet. Der Mitarbeiter muss sich zudem in einem Angestelltenverhältnis
befinden. Während also normale Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und
Soldaten die Leistung beziehen können, sind Selbstständige und freie
Mitarbeiter davon ausgeschlossen.
Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?
Ein formeller Antrag auf einem Formular ist nicht notwendig. Stattdessen muss
der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten einen vl-fähigen Sparvertrag vorlegen, auf
den das Geld schließlich eingezahlt wird. Wie vermögenswirksame Leistungen
beantragt werden, zeigen die folgenden 4 Schritte.
Schritt 1: Informieren Sie sich bei Ihrem Chef oder in der
Personalabteilung, ob Ihr Unternehmen VL gewährt, und wenn ja, wie hoch diese
sind.
Schritt 2: Schließen Sie einen vl-fähigen Sparvertrag ab. Wählen Sie die
Sparform aus, die am besten zu Ihren Plänen passt. Sie haben die Wahl zwischen
verschiedenen Anlageformen, siehe nächster Abschnitt.
Schritt 3: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf
staatliche Förderung (wird weiter unten erklärt). Davon kann auch die Wahl der
Anlage abhängen.
Schritt 4: Lassen Sie Ihrem Vorgesetzten die Bestätigung des Anbieters
oder eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags zukommen. Von nun an werden die
Sparbeiträge von Ihrem Betrieb auf das Anlagekonto überwiesen.
Vermögenswirksame Leistungen richtig anlegen
Wichtig ist, sich als Arbeitnehmer für die richtige Sparform zu entscheiden. Diese sollte zu den eigenen Lebensplänen passen. Für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die folgende Übersicht zeigt. Wer frei und flexibel sparen möchte, sollte sich zwischen einem risikoarmen Banksparplan oder einem gut verzinsten Fondssparplan entscheiden. Bei Letzterem ist etwas Risikobereitschaft erforderlich, die sich aber auf lange Sicht auszahlt. Eine Absicherung gegen steigende Bauzinsen bietet ein klassischer Bausparvertrag. Wer schon ein Baudarlehen hat, kann die VL zur zusätzlichen Kredittilgung nutzen. Eine Lebensversicherung wird dagegen von Experten nicht mehr empfohlen.
So werden VL staatlich gefördert
Je nach Höhe Ihres Einkommens haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf staatliche
Förderung. Dieser steuerfreie Zuschuss wird Arbeitnehmersparzulage genannt. Die
Zulage bekommt jedoch nur, wer unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze
liegt. Hierbei darf das zu versteuernde Einkommen 20.000 für Singles und 40.000
für Verheiratete nicht überschreiten. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt neun
Prozent, jedoch maximal 43 Euro im Monat. Die Förderung muss vom VL-Sparer im
Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Aus der Summe, die
innerhalb eines Jahrs zusammengekommen ist, wird dann die Höhe der staatlichen
Sparzulage berechnet.
Fazit: Für wen lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?
Liegt eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag vor, sind
Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Leistung anzubieten. Doch auch
wenn der Chef nichts dazugibt, können Arbeitnehmer von VL profitieren. Denn wer
unterhalb der Einkommensgrenze liegt, kann immerhin die staatliche Förderung
bekommen. In dem Fall lohnt es sich, die VL selbst zu besparen. Hierfür wird
vom Arbeitgeber der entsprechende Betrag vom Netto einbehalten, und auf den
Sparvertrag überwiesen. Keinen Vorteil bieten vermögenswirksame Leistungen
dann, wenn man weder den Zuschuss vom Arbeitgeber noch die Förderung bekommt.