Unterwegs auf dem E-Scooter: Was erlaubt ist und was nicht
E-Scooter in Deutschland – Rechtliche Grundlagen
Bei sogenannten E-Scootern bzw. E-Rollern handelt es sich um elektrobetriebene Tretroller, die aufgrund ihrer geringen Größe und Klappbarkeit leicht zu transportieren sind. Die Verwendung elektrischer Fahrzeuge mit Lenkstange oder Haltestange und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie einer Straßenzulassung wird durch die „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ geregelt. Im Gegensatz zu anderen, motorisierten Verkehrsmitteln sind die Regelungen zu den E-Scootern in Deutschland vergleichsweise locker: Für die Nutzung eines solchen Gefährts benötigt man keinen Führerschein. Das Mindestalter für die legale Nutzung eines Elektrorollers liegt bei 14 Jahren. Eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter-Nutzer:innen nicht. Allerdings ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, um Schäden am Eigentum Dritter durch den E-Roller abzudecken.
Quelle: ADAC
E-Roller: Erlaubte Nutzung von E-Scootern
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Elektroscooter auf Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen fahren. Sollten diese nicht vorhanden sein, dürfen Menschen mit einem Elektroscooter die Fahrbahn nutzen. Bundesweit ist die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter bei 20 km/h festgelegt. Die Straßenzulassung wird nicht erteilt, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung bauartbedingt überschritten wird.
Immer wieder sieht man Menschen zu zweit auf E-Scootern fahren. Das mag vielleicht spaßig sein, ist aber gefährlich – und verboten. Denn Personenbeförderung ist mit dem Elektroscooter nicht gestattet. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von rund 10 Euro rechnen. Auch die Mitnahme schwerer Ladung ist auf dem E-Scooter nicht erlaubt. Handgepäck darf mitgenommen werden, sollte aber die Fahrtüchtigkeit keinesfalls beeinträchtigen.
E-Roller: Verbotene Nutzung von E-Scootern
Elektroscooter dürfen keinesfalls auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Wer sich dem widersetzt, muss mit einem Bußgeld von etwa 15 Euro rechnen. Die Promillegrenzen für die Nutzer:innen von E-Scootern gleichen jenen für Autofahrer:innen. Ein Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 Promille gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg bestraft. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt eine Straftat vor – diese kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Der Konsum anderer Drogen ist in jedem Fall strengstens untersagt.
Lesetipp: Alkohol & Fahrrad: Wie viel Promille dürfen Radfahrer:innen haben?
Wer den Elektroroller in verkehrsberuhigten Zonen und Spielstraßen fährt, muss sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsregelungen halten – genauso wie andere Verkehrsteilnehmer:innen. Um den Elektro-Kickroller im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mitzunehmen, müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden. Diese unterscheiden sich je nach Verkehrsgesellschaft und Bundesland – in vielen Fällen müssen entsprechende Maximalgrößen eingehalten werden. Zudem müssen die Trittroller häufig zusammenklappbar sein, damit sie im ÖPNV transportiert werden dürfen. Informieren Sie sich bei Ihrer Verkehrsgesellschaft über die Bedingungen zur Mitnahme von Elektroscootern.
E-Roller: Sicherheitstipps für die Nutzung von E-Scootern
Um Unfälle und schwere Verletzungen bei Fahrten mit einem E-Trittroller zu vermeiden, sollten Sie in jedem Fall einige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört eine angemessene Schutzausrüstung. Tragen Sie bei Fahrten mit dem Elektroscooter einen Helm, sowie Knie- und Ellenbogenschoner. Das ist wichtig, weil bei Unfällen mit dem E-Roller keine Knautschzone vorhanden ist – die Verletzungsgefahr ist also besonders hoch.
Zusätzlich ist vorausschauendes Fahrverhalten und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer:innen unabdingbar, um sich und andere Menschen zu schützen. Beachten Sie die Verkehrsregeln genauso, wie wenn Sie mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Fahrrad unterwegs sind. Außerdem ist die regelmäßige Wartung des E-Rollers besonders wichtig, um technischen Defekten – und daraus resultierenden Unfällen – vorzubeugen.
Häufig ist das Straßenbild von riesigen Haufen herumliegender E-Roller auf dem Bürgersteig gezeichnet. Wenn Sie Ihren Kickroller parken bzw. abstellen, achten Sie darauf, dass Sie diesen nicht auf Fußgängerwegen abstellen, da Passant:innen über diese stolpern und sich verletzen können. Nutzen Sie besser die dafür vorgesehenen Parkstationen.
Elektroroller: Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen
Bei Verkehrsverstößen mit dem Elektroroller drohen – je nach Vergehen – unterschiedlich hohe Bußgelder. Hier erhalten Sie eine Übersicht:
Verstoß |
Bußgeld / Punkte / Fahrverbot |
---|---|
Die vorgeschriebene Glocke fehlt oder funktioniert nicht |
15 € |
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht |
20 € |
Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche |
15 € |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer |
20 € |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
25 € |
... mit Sachbeschädigung |
30 € |
Nebeneinanderfahren |
15 € |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer |
20 € |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
25 € |
... mit Sachbeschädigung |
30 € |
Fahren ohne Versicherungsplakette |
40 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl das Elektrokleinstfahrzeug über keine ABE verfügt |
70 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war |
30 € |
Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen |
10 € |
Verzögerungseinrichtung fehlt |
25 € |
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen |
25 € |
Zu zweit auf einem Kfz fahren |
10 € |
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren |
10 € |
An ein anderes Kfz anhängen |
10 € |
Freihändig fahren |
10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt |
10 € |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
20 € |
... mit Sachbeschädigung |
25 € |
Bei Rot über die Ampel gefahren |
60 € 1 Punkt in Flensburg |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
100 € 1 Punkt in Flensburg |
... mit Sachbeschädigung |
120 € 1 Punkt Flensburg |
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war |
100 € 1 Punkt in Flensburg |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
160 € 1 Punkt in Flensburg |
... mit Sachbeschädigung |
180 Euro 1 Punkt in Flensburg |
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille |
500 € 2 Punkte in Flensburg 1 Monat Fahrverbot |
... zum zweiten Mal |
1.000 € 2 Punkte in Flensburg 3 Monate Fahrverbot |
... zum dritten Mal |
1.500 € 2 Punkte in Flensburg 3 Monate Fahrverbot |
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden |
3 Punkte in Flensburg Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen |
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille |
3 Punkte in Flensburg Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen |
Quelle der Tabelle: Bußgeldkatalog.org: E-Scooter
Bei Trunkenheit und Drogenkonsum am Steuer und Rotlichtverstößen müssen Rollerfahrer:innen neben einem Bußgeld mit Punkten in Flensburg rechnen. Je nach dem, wie viele Punkte ein:e Fahrer:in hat, folgen unterschiedliche Maßnahmen, wie etwa die Zahlung von Bußgeldern. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn Sie betrunken am Straßenverkehr teilnehmen, können Sie im Übrigen auch ohne Führerschein Punkte in Flensburg erhalten – zudem drohen auch hier Geld- und Haftstrafen.
Lesen Sie hier, wie das Punktesystem in Flensburg funktioniert.
Kommen bei einem Unfall mit dem E-Roller Dritte zu Schaden, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Wurde diese nicht abgeschlossen, müssen die Fahrer:innen den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Passiert der Unfall alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss, kann die Versicherung den:die Verursacher:in an der Schadenszahlung beteiligen. Außerdem drohen bei Trunkenheit und Drogeneinfluss am Steuer hohe Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen.
Rechtliches zum E-Scooter in anderen deutschsprachigen Ländern
Schweiz
In der Schweiz müssen bezüglich des Elektrorollers folgende Bedingungen erfüllt sein:
- die Motorleistung darf eine Grenze von 500 W nicht überschreiten
- sowohl vorne als auch hinten müssen Leuchten angebracht werden
- die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt bei 20 km/h
- vorne und hinten muss je eine Bremse angebracht werden
- eine Klingel muss vorhanden sein
- wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, benötigt einen Moped-Führerschein für die Nutzung des E-Scooters
- es darf nur auf Radwegen und Straßen gefahren werden
- die Promillegrenze liegt bei 0,5
Österreich
In Österreich gelten für die Nutzung von Elektrorollern folgende Bedingungen:
- die Motorleistung darf eine Grenze von 600 W nicht überschreiten
- die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt bei maximal 25 km/h
- es dürfen nur Radwege und Straßen befahren werden
- die Promillegrenze liegt bei 0,8
- es müssen wirksame Bremsvorrichtungen integriert sein
- vorne müssen weiße Rückstrahler und hinten rote Rückstrahler angebracht sein
- seitlich müssen gelbe Rückstrahler angebracht sein