Zeuge auf dem Armaturenbrett: Sind Dashcams in Deutschland zugelassen?
Was sind Dashcams?
Bei Dashcams handelt es sich um kleine Kameras, die am Auto angebracht werden und dabei bestimmte Situationen im Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Die Verwendung der Mini-Videokameras sind in Deutschland bereits seit längerem umstritten, eine gesetzliche Regelung für die Nutzung von Dashcams im Auto gibt es nach wie vor nicht. Die Installation von Dashcams scheint verlockend, können sie im Falle eines Unfalls die Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer:innen aufzeichnen und vor Gericht als Beweismittel dienen. Die Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens unterliegt allerdings bestimmten Bedingungen.
Kameraaufzeichnungen: Sind Dashcams am Auto erlaubt?
Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, andere Menschen gegen ihren Willen zu filmen oder zu fotografieren. Festgehalten ist dies gesetzlich unter dem Recht der informationellen Selbstbestimmung. Ausgangspunkt für dieses Gesetz ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz (GG), Artikel 2, Abs. 1, in dem es heißt:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Quelle: Gesetze im Internet - GG 2
Wer also mit einer Dashcam im Auto permanent und anlasslos den Straßenverkehr samt anderer Verkehrsteilnehmer:innen und Kennzeichen filmt, die Aufnahmen der Dashcam speichert oder gar veröffentlicht, muss mit Strafzahlungen rechnen. Diese fallen je nach Einzelfall unterschiedlich aus, allerdings beläuft sich der Rahmen auf bis zu 20 Millionen Euro.
Quelle: ADAC.de: Dashcams - Was erlaubt ist und was nicht
Dashcams Auto: Aufnahmen erlaubt zu bestimmten Anlässen?
Ein Expertengremium kam auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 zu dem Schluss, dass Dashcam-Kameraaufzeichnungen „anlassbezogen zulässig seien – etwa bei einem drohenden Unfall“. Tipps für die reale Umsetzung mit der Dashcam gab das Gremium allerdings nicht, stellt sich doch die Frage, wie die Kamera eingeschaltet werden soll, wenn ein Unfall kurz bevorsteht. Anlassbezogen ist das Filmen mit einer Dashcam nur, wenn die Kameraaufzeichnungen beispielsweise zwecks Dokumentation eines Unfalls gespeichert werden. Mittlerweile zeigen sich allerdings Ambivalenzen hinsichtlich derartiger Bestimmungen, wie ein Urteil des Landgerichts Mühlhausen aus dem Jahr 2020 zeigt: Hier wurden Dashcam-Kameraaufzeichnungen nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen (Az. 6 O 486/18).