Zeuge auf dem Armaturenbrett: Sind Dashcams in Deutschland zugelassen?
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Zeuge auf dem Armaturenbrett: Sind Dashcams in Deutschland zugelassen?

In anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder Schweden ist die Verwendung von Dashcams völlig unproblematisch. Auch hierzulande werden die kleinen Kameras, die meist an der Windschutzscheibe des Autos befestigt werden, immer beliebter. Günstige Modelle sind bereits ab 60 Euro im Handel erhältlich. Doch ist die Installation einer Dashcam in Deutschland überhaupt erlaubt?

Was sind Dashcams?

Bei Dashcams handelt es sich um kleine Kameras, die am Auto angebracht werden und dabei bestimmte Situationen im Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Die Verwendung der Mini-Videokameras sind in Deutschland bereits seit längerem umstritten, eine gesetzliche Regelung für die Nutzung von Dashcams im Auto gibt es nach wie vor nicht. Die Installation von Dashcams scheint verlockend, können sie im Falle eines Unfalls die Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer:innen aufzeichnen und vor Gericht als Beweismittel dienen. Die Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens unterliegt allerdings bestimmten Bedingungen. 

Kameraaufzeichnungen: Sind Dashcams am Auto erlaubt? 

Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, andere Menschen gegen ihren Willen zu filmen oder zu fotografieren. Festgehalten ist dies gesetzlich unter dem Recht der informationellen Selbstbestimmung. Ausgangspunkt für dieses Gesetz ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz (GG), Artikel 2, Abs. 1, in dem es heißt: 

"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Quelle: Gesetze im Internet - GG 2

Wer also mit einer Dashcam im Auto permanent und anlasslos den Straßenverkehr samt anderer Verkehrsteilnehmer:innen und Kennzeichen filmt, die Aufnahmen der Dashcam speichert oder gar veröffentlicht, muss mit Strafzahlungen rechnen. Diese fallen je nach Einzelfall unterschiedlich aus, allerdings beläuft sich der Rahmen auf bis zu 20 Millionen Euro. 

Quelle: ADAC.de: Dashcams - Was erlaubt ist und was nicht

Dashcams Auto: Aufnahmen erlaubt zu bestimmten Anlässen?

Ein Expertengremium kam auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 zu dem Schluss, dass Dashcam-Kameraaufzeichnungen „anlassbezogen zulässig seien – etwa bei einem drohenden Unfall“. Tipps für die reale Umsetzung mit der Dashcam gab das Gremium allerdings nicht, stellt sich doch die Frage, wie die Kamera eingeschaltet werden soll, wenn ein Unfall kurz bevorsteht. Anlassbezogen ist das Filmen mit einer Dashcam nur, wenn die Kameraaufzeichnungen beispielsweise zwecks Dokumentation eines Unfalls gespeichert werden. Mittlerweile zeigen sich allerdings Ambivalenzen hinsichtlich derartiger Bestimmungen, wie ein Urteil des Landgerichts Mühlhausen aus dem Jahr 2020 zeigt: Hier wurden Dashcam-Kameraaufzeichnungen nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen (Az. 6 O 486/18).

Beweisverwertungsverbote

Bei sogenannten Beweisverwertungsverboten handelt es sich um rechtsstaatliche Beschränkungen, die bestimmte unerlaubte Beweismittel vor Gericht als nicht zulässig erklären. In der Strafprozessordnung (StPO) § 136a heißt es:


"(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.


(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.


(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt."


Sind also bestimmte Beweise unter nicht zulässigen Methoden erhoben worden, können diese vor Gericht als unzulässig deklariert werden. Ob es sich bei Kameraaufzeichnungen mit einer Dashcam um ein nicht zulässiges Beweismittel handelt, hängt vom Einzelfall und den damit verbundenen Bedingungen ab.

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