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Unterhalt für volljährige Kinder

Was kostet Unterhalt für das volljährige Kinder?

Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

In §1601 ff BGB werden die Unterhaltsansprüche für minderjährige sowie volljährige Kinder geregelt. Zwar sind 18-jährige Kinder in der Lage Verträge selbst abzuschließen und Auto zu fahren, jedoch ist es selten der Fall, dass sie sich komplett allein finanzieren können. Daher haben sie weiterhin einen Anspruch auf Unterhalt ihrer Eltern.

Nach §1610 Abs.2 BGB hat jedes Kind einen Anspruch auf eine schulische und berufliche Ausbildung sowie deren Finanzierung. Dafür muss es jedoch zügig und zielstrebig sein. Eltern sind während dieser Zeit verpflichtet ihrem Kind den Lebensbedarf sicherzustellen (§1601 BGB). Diese Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern erst dann, wenn das Kind selbst in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen.

Barunterhalt für volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern spricht man von dem sogenannten Barunterhalt, also die reine finanzielle Unterstützung. Der Naturunterhalt in Form von Betreuung hat ab Eintreten der Volljährigkeit keine Bedeutung mehr.

Unterschieden wird ab dem 18. Lebensjahr zwischen privilegierten volljährigen Kindern und nicht privilegierten volljährigen Kindern. Erstere sind im Unterhaltsrecht den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Ein Kind ist privilegiert, wenn:

  • das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.
  • es bei den Eltern (oder einem Elternteil) lebt und unverheiratet ist.
  • sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet.

Bei nicht privilegierten volljährigen Kindern, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, erlischt zwar das elterliche Sorgerecht. Ein Anspruch auf Unterhalt besteht jedoch auch, während sich das Kind in einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium befindet. Hier tritt aber die Rangfolge im Unterhaltsrecht ein: Eltern zahlen zunächst die Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder (Verlinken „Was kostet Unterhalt für mind. Kind“) und den volljährigen privilegierten Kindern. Anschließend haben nicht privilegierte Kinder eine Recht auf Unterhaltszahlungen.

Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch?

Der Unterhaltsanspruch für Volljährige Kinder wird, ebenso wie bei minderjährigen Kindern, an dem Einkommen beider Elternteile berechnet und mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle

Einkünfte des Unterhaltsberechtigen (Stipendien, Bafög, Nebenjob) sowie Kindergeld sind dem Unterhaltsgeld entgegenzurechnen und können entsprechend abgezogen werden. Bei geschiedenen Elternteilen und sobald das Kind nicht mehr bei den Eltern/einem Elternteil wohnt, sind beide Erziehungsberechtigte verpflichtet Unterhaltszahlungen zu leisten.

Unterhaltszahlungen zwischen Schule und weitere Laufbahn

Sollte das volljährige Kind nach der Beendigung der Schule ins Ausland reisen oder als Au Pair arbeiten, sind Eltern von der Unterhaltspflicht rein gesetzlich befreit.

Quellen:

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

https://www.unterhalt.net/unterhalt-ab-18/

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