Raubkopie: Wann ist Kopieren im Internet erlaubt?
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Raubkopie: Wann ist Kopieren im Internet erlaubt?

Geistiges Eigentum ist durch das Urheberrecht geschützt. „Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst“ dürfen damit nur eingeschränkt vervielfältigt werden, zumindest ohne dafür zu bezahlen. Wer geschützte Werke widerrechtlich kopiert, also Raubkopien erstellt, macht sich strafbar. Es drohen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft.

Die strengen Regeln des Urheberrechts lassen kostenfreie Kopien zum privaten Gebrauch allerdings mit Einschränkungen zu. Im gewerblichen Bereich wird man dagegen fast immer zur Kasse gebeten.

Wann sind Privatkopien erlaubt?

Der erlaubte Rahmen für Privatkopien ist eng gesteckt. Grundlage ist Paragraph 53 des Urhebergesetzes (UrhG). Darin wird zunächst klargestellt, dass kostenfrei Kopien erlaubt sind, allerdings weder zur gewerblichen Nutzung noch zur späteren Veröffentlichung. Selbst wenn keine Gewinnabsicht besteht, darf das jeweilige Musikstück oder Video also nicht öffentlich weiterverbreitet werden.

Keine Veröffentlichung

Ein Verstoß gegen diese Bedingungen liegt bereits vor, wenn Sie den urheberrechtlich geschützten Text, die Grafik, Audio- oder Videodatei auf ihre private Homepage stellen. Für alle Filesharing-Börsen trifft das erst recht zu.

Ausdrücklich erlaubt ist dagegen, wenn Sie Kopien im privaten Rahmen unter Freunden und Verwandten verteilen. Der Begriff „Freundeskreis“ darf dabei allerdings nicht überstrapaziert werden. So sieht der Bundesgerichtshof sieben Kopien als angemessen an, um im privaten Rahmen zu bleiben. Wer Geld für die Kopien verlangt, verlässt in jedem Fall den Boden des Gesetzes.

Raubkopie: Rechtswidrige Quellen ausschließen

Einschränkungen herrschen gemäß Urhebergesetz auch für Kopien, die „offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwenden“. Anders gesagt: Aus einer Raubkopie kann niemals eine legale Kopie entstehen. Mit dieser Vorgabe werden vor allem der Nutzung von Filesharing-Angeboten Grenzen gesetzt. Niemand soll sich später darauf berufen können, die Kopie auf Basis eines legalen Downloads erstellt zu haben.

Problematisch kann die Rechtslage bei Plattformen wie YouTube werden, denn hier ist nicht immer offensichtlich, ob die Veröffentlichung legal oder rechtswidrig erfolgt ist. Auf Nummer sicher geht, wer diesen Graubereich meidet – also entweder ganz auf Downloads verzichtet oder sich auf die renommierten Anbieter beschränkt.

Datenträger und Online-Medien mit Kopierschutz

Enthalten Medien wie CDs oder DVDs einen Kopierschutz, der schon auf der Verpackung erkennbar sein muss, ist jede Umgehung dieses Kopierschutzes rechtswidrig. Es handelt sich immer um eine Raubkopie. Im Umkehrschluss können Speichermedien ohne Kopierschutz für Privatkopien genutzt werden.

Diese Regelung lässt sich in die Online-Welt übertragen: Hier wird durch das hinterlegte Rechtemanagement bestimmt, was zulässig ist und was nicht. Eine Möglichkeit dies legal zu umgehen, ist zum Beispiel bei Musik das Abspielen über Lautsprecher und die parallele Aufnahme.

Bei Software ist die Legalität mit einer Sicherheitskopie bereits ausgeschöpft. Privatkopien im zuvor genannten Sinne sind damit unzulässig.

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