BAföG-Rückzahlung: Rabatte, Raten & Co.
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BAföG-Rückzahlung: Rabatte, Raten & Co.

Das Studium ist geschafft. Dank BAföG brauchten Sie sich um die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts in dieser Zeit nicht zu sorgen. Geschenkt ist das Geld allerdings nur zur Hälfte. Die anderen 50 Prozent sind ein zinsloses Darlehen, das getilgt werden muss. Das Wichtigste zur BAföG-Rückzahlung:

Wann muss ich das BAföG zurückzahlen?

Dank des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten viele Studierende vom Staat eine finanzielle Unterstützung, die sie später allerdings zur Hälfte zurückzahlen müssen.

Das Bundesverwaltungsamt drängt jedoch nicht sofort nach Studienende auf die BAföG-Rückzahlung. Es wartet in der Regel etwa viereinhalb Jahre, bis es ehemaligen BAföG-Empfängern den sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zuschickt. Die Rückzahlung beginnt dann etwa fünf Jahre nach Ende der Höchst-Förderungsdauer. Ein Zeitraum, in dem die Ex-Studierenden beruflich Fuß fassen können und idealerweise ein gutes Gehalt beziehen.

Das Amt braucht Ihre aktuelle Adresse, um Ihnen das Schreiben zukommen zu lassen. Ihre neue Anschrift oder auch eine Änderung des Familiennamens können Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes selbst eintragen. Muss die Behörde die Adresse selbst ermitteln, kostet Sie das zusätzliche 25 Euro.

In dem Schreiben, das Sie vom Amt erhalten, wird der Tilgungsplan für Ihre BAföG-Rückzahlung genau aufgeschlüsselt. In der Regel erfolgt die Rückzahlung in Raten und dauert bis zu 20 Jahre. Die Höhe beträgt bei ausreichendem Einkommen mindestens 105 Euro pro Monat, wobei die Zahlung quartalsweise (insgesamt 315 Euro alle drei Monate) entrichtet wird.

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Wer das BAföG auf einmal zurückzahlen kann, spart in der Regel viel Geld.

BAföG auf einmal zurückzahlen bringt großzügige Rabatte

Es gibt auch die Möglichkeit, das BAföG auf einmal zurückzuzahlen. Neben dem Vorteil, dass Sie die Schulden von einem Tag auf den anderen los sind, wird dies vom Staat in der Regel auch mit großzügigen Rabatten honoriert. Bis zu 50 Prozent der Darlehenssumme können Sie auf diese Weise sparen.

Ein konkretes Angebot darüber, wie hoch der Nachlass ausfällt, wenn Sie das BAföG auf einmal zurückzahlen, finden Sie im Tilgungsplan des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids. Die Höhe des gewährten Rabattes hängt von der Höhe des Ablösungsbetrages ab.

Manchmal lohnt es sich aufgrund der großen Ersparnis sogar, einen Kredit aufzunehmen, um den gesamten Betrag auf einmal zurückzuzahlen. Denn der gewährte BAföG-Nachlass ist bei den aktuell niedrigen Zinsen in jedem Fall höher als die durchschnittlichen marktüblichen Kosten für einen Kredit.

Für ein Studium, das nach dem 01.03.2001 aufgenommen wurde, ist die Rückzahlungspflicht des BAföG auf 10.000 Euro begrenzt. Der Nachlass wird jedoch auf den Gesamtbetrag der Schuld berechnet, eine vorzeitige Rückzahlung lohnt sich deshalb nicht in jedem Fall.

Auch wer eine größere Teilsumme begleichen möchte, sollte dies dem Amt mitteilen und um einen entsprechenden Bescheid bitten. In diesem Fall gewährt das Amt ebenfalls prozentuale Nachlässe.

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Geringverdiener haben die Möglichkeit, sich von der BAföG-Rückzahlung freistellen zu lassen.

BAföG-Rückzahlung: Freistellung für Geringverdiener

Für Menschen mit keinem oder geringem Einkommen ist eine Freistellung von der BAföG-Rückzahlung möglich, und zwar wie folgt:

  • Das anrechenbare Monatseinkommen bleibt für Ledige unter derzeit 1.145 Euro netto
  • Der Freibetrag erhöht sich um 570 Euro, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner kein Einkommen erzielt und keine förderfähige Ausbildung absolviert
  • Zusätzlich erhöht sich der Betrag um 520 Euro, wenn Sie Kinder haben, die noch kein Geld verdienen
  • Weitere Erhöhungen des Freibetrages sind auf besonderen Antrag möglich, zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende

Die Freistellung müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Wird dem Antrag auf Freistellung stattgegeben, beginnt die Tilgung im Regelfall ein Jahr später, oder es werden niedrigere Raten vereinbart. Die Beantragung ist auch rückwirkend möglich, jedoch nur für höchstens vier Monate. Maximal kann man sich zehn Jahre von der Rückzahlung freistellen lassen. 

Stundung bei erheblicher Härte möglich

Für besondere Härtefälle hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit einer Stundung der BAföG-Rückzahlung vorgesehen – und zwar dann, wenn eine Freistellung nicht erfolgen kann, aber doch erhebliche Härte vorliegt.

Erhebliche Härte bedeutet, dass sich jemand aufgrund ungünstiger persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder bei Einzug der fälligen Beträge in solche Schwierigkeiten geraten würde. Eine Stundung ist eine Ermessensentscheidung, auf die BAföG-Rückzahler keinen Anspruch haben. Außerdem werden für den Zeitraum der Stundung Zinsen erhoben.

Muss man BAföG immer zurückzahlen?

Nur beim sogenannten „Schüler-BAföG“ (kein offizieller Begriff) handelt es sich um einen Vollzuschuss, für den keine Pflicht auf Rückzahlung besteht. Ob Schüler-BAföG gezahlt wird, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem der Wohnsituation, der Schulform oder dem Abschluss. So wird in der Regel Schüler-BAföG vergeben, wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen, die eine mindestens zweijährige Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluss vermittelt.

Hingegen muss das „normale“ BAföG-Darlehen im jedem Fall zurückgezahlt werden. Auch bei Studienabbruch ist eine BAföG-Rückzahlung fällig. Ein vollständiger Erlass der BAföG-Rückzahlung ist in der Sozialgesetzgebung nicht vorgesehen. Selbst im Todesfall hat der Staat das Recht, das Geld einzutreiben, beispielsweise über das Erbe.

Ist die BAföG-Rückzahlung steuerlich absetzbar?

Ehemalige BAföG-Empfänger fragen sich vielleicht, ob sie die Rückzahlung in irgendeiner Form steuerlich geltend machen können. Da es sich beim BAföG um einen zinsfreien Kredit handelt, lautet die Antwort darauf leider: Nein.

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