Ab wann Schenkung melden?
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Ab wann Schenkung melden?

Bei größeren Geschenken freut sich nicht nur der Empfänger, sondern auch der Fiskus. Ab einem bestimmten Wert müssen Sie eine Schenkung dem Finanzamt melden. Erfahren Sie hier mehr über Anzeigepflicht, Fristen und was passiert, wenn Sie versuchen, eine Schenkung zu verheimlichen.

Ab wann Schenkungen melden: Anzeigepflicht Schenkung ab welchem Betrag?

Keine Sorge, für Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke im üblichen Rahmen interessieren sich die Finanzbehörden nicht im Geringsten. Zwar gilt in Deutschland grundsätzlich eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Ab wann Sie eine Schenkung melden müssen, hängt aber de facto vom Wert des Geschenks und dem für Sie gültigen Freibetrag ab. Die Grenze, ab der Schenkungssteuer (umgangssprachlich meist so genannt, offiziell: Schenkungsteuer ohne Doppel-s) anfällt, wird durch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem bestimmt.

Zwischen eng verwandten Personen wie Ehegatten oder Eltern und ihren Kindern gelten recht hohe Freibeträge von 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro. Werden Sie von entfernteren Verwandten wie Tanten oder Personen außerhalb der eigenen Familie beschenkt, müssen Sie dies schon ab einem Schenkungswert von 20.000 Euro beim Finanzamt anzeigen. Die Freibeträge gelten allerdings nicht jährlich, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Schenkung unter Freibetrag nicht gemeldet: Bei Unsicherheiten immer nachfragen

Zwar ist eine Schenkung unter dem Freibetrag nicht meldepflichtig, allerdings sollten Sie immer auf Nummer sicher gehen. Wenn Sie sich also unsicher sind, ob eine Schenkung zu versteuern ist oder nicht, sollten Sie sie dem Finanzamt auf jeden Fall melden. Für die Anzeige einer Schenkung gilt eine Frist von drei Monaten, nachdem Sie das Geschenk erhalten haben.

Anzeigepflicht Schenkung: Wer muss die Schenkung melden?

Bei steuerpflichtigen Schenkungen besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten. In der Praxis ist diese Meldepflicht jedoch bereits erfüllt, sobald eine der beteiligten Parteien das Finanzamt über die Schenkung informiert hat.

Wurde der Vorgang notariell beurkundet, erfolgt die Anzeige der Schenkung beim Finanzamt automatisch durch den Notar. In diesem Fall müssen Sie also nicht selbst aktiv werden.

Schenkung Finanzamt melden: Welches Finanzamt ist zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Schenkers, nicht des Beschenkten. Das ist in § 35 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) geregelt. Allerdings ist das Finanzamt nicht immer das für die sonstigen Steuerangelegenheiten des Schenkers zuständige. In vielen Städten und Regionen gibt es spezielle Finanzämter für Schenkungs- und Erbschaftssteuerangelegenheiten. An welche Behörde Sie sich wenden müssen, können Sie zum Beispiel auf den Webseiten der Finanz- und Steuerverwaltung Ihres Bundeslandes in Erfahrung bringen.

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Bei der Versteuerung von Schenkungen könnte professionelle Hilfe sinnvoll sein.

Schenkung Finanzamt melden: Was muss ich angeben?

Die Meldung einer Schenkung an das Finanzamt muss schriftlich erfolgen. Ein formloses Schreiben reicht dafür aus; folgende Informationen sollten angegeben werden:

  • Name und Anschrift des Schenkers
  • Name und Anschrift des Beschenkten
  • Zeitpunkt der Schenkung
  • Gegenstand der Schenkung und dessen Wert
  • Informationen zum Verhältnis zwischen Schenker und Empfänger, zum Beispiel Verwandtschaftsgrad, persönliches Verhältnis
  • gegebenenfalls Informationen über frühere Zuwendungen des Schenkers an den Empfänger (Wert, Zeitpunkt)

Ab wann Schenkung melden? Steuerpflichtige Schenkung verschweigen steht unter Strafe

Dem Finanzamt ein zu versteuerndes Geschenk zu verheimlichen, kann nach hinten losgehen. Wird die Schenkung notariell beurkundet, erfährt die zuständige Finanzbehörde ohnehin davon. Finden die Behörden heraus, dass eine steuerpflichtige Schenkung nicht gemeldet wurde, kann dies als Steuerbetrug gewertet werden. Es drohen – je nach Umfang der Steuerhinterziehung – Bußgelder, Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Zudem kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer erhoben werden.

Grundsätzlich verjähren Schenkungssteuerschulden nach vier Jahren. Allerdings kann sich diese Frist verlängern, wenn eine Schenkung nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde. Relevant ist dann der Zeitpunkt, an dem das Finanzamt von der Schenkung erfahren hat.

Tipp: Nur weil Sie eine Schenkung beim Finanzamt melden, wird sie nicht automatisch versteuert. Die Behörden prüfen zunächst den Sachverhalt. Wenn der Wert des Geschenks unterhalb der Freibetragsgrenze liegt, geschieht nichts weiter. Trotzdem kann es sinnvoll sein, auch steuerfreie Schenkungen zu melden. Denn so lässt sich eine unbeabsichtigte Steuerhinterziehung bei mehreren Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vermeiden.

Ein wesentlicher formaler Unterschied zwischen der Schenkung und der Erbschaft ist, dass die Schenkung meist zwischen Lebenden übertragen wird, eine Vererbung hingegen erfolgt nach dem Tod der Überträger. Das heißt, das aktive Eigentumsrecht wird bei einer Schenkung sofort übertragen, während es bei einer Erbschaft erst später eintritt.
Ja. Auch Erbschaften unterliegen beispielsweise bei Ehegatten einem Steuerfreibeitrag von 500.000€. Damit unterscheidet sich die Schenkung in Sachen Steuerhöhen nicht von der Erbschaft.
Als Kettenschenkung wird eine Schenkung bezeichnet, die weiterverschenkt wird. Die aufkommende Steuerlast sinkt dabei mit steigender familiärer Entfernung zwischen den Schenkenden und den Beschenkten.
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