Taschengeld für Kinder: Sparen und den Umgang mit Geld lernen
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Taschengeld für Kinder: Sparen und den Umgang mit Geld lernen

Durch Taschengeld können Kinder früh Erfahrungen mit eigenem Geld machen. Dieser Schritt ist auf dem Weg in die Selbstständigkeit immens wichtig. Wie viel Taschengeld in welchem Alter sinnvoll ist und welche Regeln sinnvoll sind, lesen Sie hier.
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Darum ist Taschengeld für Kinder wichtig 

Taschengeld für Kinder ist gleich aus mehreren Gründen sinnvoll und ein wichtiger Bestandteil der Erziehung: Zum einen bringt es dem Nachwuchs bei, mit Geld umzugehen, zum anderen können sich die Kinder mit ihrem Taschengeld selbstständig Wünsche erfüllen und sind nicht mehr ausschließlich auf das Wohlwollen der Eltern angewiesen. Sie lernen den Wert von Dingen besser einzuschätzen, wenn sie sie selber bezahlen müssen.

Durch regelmäßige finanzielle Zuwendungen lernen Kinder zudem, was Sparen bedeutet und welche Vor- und Nachteile das Ansammeln von Geld mit sich bringt. Hat das Kind seine Mittel aufgebraucht, sollten Eltern konsequent bleiben und den Wunsch nach einem neuen Spielzeug, einer Süßigkeit oder anderen Dingen, die mit dem Taschengeld bezahlt werden sollen, nicht einfach erfüllen – sondern dem Kind klarmachen, dass es bis zum nächsten Taschengeld warten muss.

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Kinder sollten regelmäßig dieselbe Summe Taschengeld bekommen.

Wie viel Taschengeld für Kinder ist in welchem Alter sinnvoll

Wie viel Taschengeld Sie Ihrem Kind pro Woche oder Monat zukommen lassen, hängt immer auch von der persönlichen Entwicklung des Nachwuchses ab. Generell sollten Kinder frühestens ab dem fünften Lebensjahr kleinere Beträge bekommen. Kinder bis neun Jahre sollten ihr Taschengeld wöchentlich erhalten, damit sie den Überblick nicht verlieren.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) spricht regelmäßig Empfehlungen aus, nach denen sich Eltern richten können – die aktuellste Taschengeldtabelle stammt aus dem Jahr 2019:

  • unter 6 Jahren: 0,50 bis 1 Euro pro Woche
  • 6 bis 7 Jahre: 1 bis 2 Euro pro Woche
  • 8 bis 9 Jahre: 2 bis 3 Euro pro Woche
  • 10 bis 11 Jahre: 15,50 bis 20,50 Euro im Monat
  • 12 bis 13 Jahre: 20,50 bis 25,50 Euro im Monat
  • 14 bis 15 Jahre: 25,50 bis 38 Euro im Monat
  • 16 bis 17 Jahre: 38 bis 61 Euro im Monat
  • ab 18 Jahren: 61 bis 76 Euro im Monat

Diese Summen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern hängen natürlich auch von der finanziellen Situation der Eltern ab. Umso wichtiger ist es, mit den Kindern über das Thema Geld offen zu sprechen und ihnen zu erklären, wo es eigentlich herkommt und für welche Anschaffungen und Rechnungen es wieder ausgegeben wird.

Entscheidend ist, dass Kinder in regelmäßigen Abständen eine kleine Summe unaufgefordert und unabhängig von ihrem Verhalten bekommen. Diese sollte auch nicht aufgrund guter Leistungen erhöht oder als Bestrafung verringert werden.

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 Will sich Ihr Kind von seinem Taschengeld Süßigkeiten kaufen, sollten Sie das in einem gewissen Rahmen auch zulassen.

Für diese Dinge ist das Taschengeld für Kinder gedacht

Mit dem Taschengeld sollen sich Kinder persönliche Wünsche erfüllen können, wie einen Kinobesuch, besondere Kleidung, Spielsachen, Zeitschriften oder auch Süßigkeiten. Es ist ratsam, einen Blick auf die Ausgaben Ihres Kindes zu haben. Kontrollieren Sie diese aber nicht streng und lassen Sie dem Nachwuchs in seinen Entscheidungen Freiraum.

Geld für Dinge wie Schulmaterialien, Körperpflegeprodukte, Bus- und Bahntickets oder die Grundausstattung an Kleidung sollte von den Eltern unabhängig vom Taschengeld eingeplant werden. Auch ein Grundbetrag für die monatlichen Handy- und Internetkosten fällt in diese Kategorie. Älteren Kindern können Sie dieses sogenannte Budgetgeld auch zusätzlich auszahlen, um die Eigenverantwortung weiter zu stärken. Das DJI veranschlagt dafür altersabhängig zwischen 75 und 150 Euro pro Monat.

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 Für große Anschaffungen wie ein Kinderfahrrad ist das Taschengeld nicht gedacht – es soll kleine Wünsche erfüllen können.

Rechtliche Grundlagen zum Taschengeld für Kinder

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, nach der Kindern einen Rechtsanspruch auf Taschengeld hätten. Es gibt zwar den sogenannten Taschengeldparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, doch dieser besagt lediglich, dass Kinder mit ihrem Taschengeld rechtskräftige Kaufverträge schließen können, ohne dass die Eltern zustimmen müssten.

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