FKK im eigenen Garten: Ist das erlaubt?
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FKK im eigenen Garten: Ist das erlaubt?

Ist FKK im eigenen Garten erlaubt oder eine untragbare Belästigung für die Nachbarn? Diese Frage hat schon manchen Streit vom Gartenzaun gebrochen. Die einen schwören auf das nackte Sonnenbad. Manchen Nachbarn stört der Anblick nackter Tatsachen jedoch sehr. Wie sieht es rechtlich aus?

Nackt im Garten: Persönlichkeits- & Eigentumsrechte vs. Hausfrieden

Grundsätzlich gilt: Nackt im eigenen Garten herumzulaufen ist erlaubt. Eine eindeutige Rechtsprechung zum Thema FKK im eigenen Garten gibt es allerdings bislang nicht. Wenn sich Anwohner durch die nackten Nachbarn gestört fühlen, kommt es meist auf den Einzelfall an. Hier gilt es abzuwägen zwischen den Persönlichkeitsrechten der beteiligten Anwohner und dem Hausfrieden, der dadurch möglicherweise gestört wird. Wer sich nackt im Garten sonnt und das lediglich für Gesprächsstoff bei den Nachbarn sorgt, ist das noch keine Störung des Hausfriedens, so ein Urteil des Amtsgerichts Merzig. (AZ 23 C 1282/04).

Das Landgericht Dortmund hat einem Familienvater erlaubt, sich nach dem Besuch der heimischen Sauna regelmäßig nackt im Garten aufzuhalten (AZ 1 S 13/16). Das zuständige Amtsgericht hatte es ihm zuvor verboten. Der Umstand, dass der Garten des Sauna-Fans von einer dichten, hohen Hecke geschützt und somit nur schwer einsehbar war, spielte hier eine entscheidende Rolle.

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Nackt im Garten: Auf dem eigenen Grundstück ist dies meist erlaubt.

Nackt im Garten: Welche Konsequenzen kann FKK im Garten nach sich ziehen?

Strafrechtliche Konsequenzen können nicht drohen, denn nackt im Garten herumzulaufen ist nicht verboten. Im Einzelfall kann es jedoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Beispielsweise dann, wenn der Garten oder Balkon für andere Mieter, Nachbarn und Passanten gut einsehbar ist. Wer hier nackt im Garten ist und zu viel nackte Haut zeigt, kann eine Belästigung der Allgemeinheit begehen. Das kann ein Ordnungsgeld nach sich ziehen. 

Wird der Hausfrieden durch zu viel Freizügigkeit gestört oder verstößt FKK gegen die Hausordnung, kann theoretisch eine mietrechtliche Abmahnung oder sogar die Kündigung drohen. Gerichte haben sich mit einem derartigen Fall bisher jedoch noch nicht beschäftigt.

Nackt auf dem Balkon – anderer Ort, gleiche Rechtslage?

Dass es jedem freisteht, nackt im Garten und in den eigenen vier Wänden herumzulaufen, ist unumstritten. Aber wie sieht es aus, wenn FKKler ihre nackten Streifzüge auf den Außenbereich ihrer Wohnung ausdehnen? Vor allem Großstädter können von einem Garten häufig nur träumen. Als Alternative muss dann ein Schrebergarten oder der Balkon herhalten. Auch wenn der Balkon oft deutlich weniger Privatsphäre bietet als ein eigener Garten, gilt hier ebenfalls: Sich nackt auf dem Balkon aufzuhalten ist erlaubt – zumindest im Prinzip. Um sich selbst vor neugierigen Blicken zu schützen und die Nachbarn nicht zu stören, empfiehlt sich dabei ein Sichtschutz. 

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Nackt auf dem Balkon: Hier sollten Sie für Sichtschutz sorgen.

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