Wo und wann muss ich mich ummelden?
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Wo und wann muss ich mich ummelden?

Ist der eigentliche Umzug erst vorbei, sind noch zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Überall dort, wo Sie vertraglich gebunden oder wozu Sie als Bürger verpflichtet sind, müssen Sie sich ab-, an- oder ummelden. An erster Stelle steht das Einwohnermeldeamt am neuen Wohnsitz, aber auch Strom oder Gas, Kfz, Telefon und Versicherungen müssen um-, an- oder abgemeldet werden. Woran Sie denken sollten - wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengetragen.

Wann muss ich mich ummelden? Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt 

Der wichtigste Behördengang nach dem Umzug ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts. Sofern Sie innerhalb eines Ortes umziehen, reicht eine Ummeldung nach dem Umzug aus. Regelmäßig können Sie sich bis zu drei Wochen nach Ihrem Umzug anmelden beziehungsweise ummelden. Diese Frist kann variieren, da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Wer diese Frist nicht einhält, muss mit einem Ordnungsgeld rechnen, wenn sich das Bürgeramt nicht kulant zeigt. Trotz der Digitalisierung ist Ihr persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt zwingend erforderlich.

Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis sowie den neuen Mietvertrag vorlegen, der als Nachweis für Ihren Wohnortwechsel dient. Den Personalausweis brauchen Sie für die Identitätsprüfung. Weiterhin wird sofort Ihre neue Adresse eingetragen. Viele Rathäuser sind zwischenzeitlich online gut aufgestellt, sodass die notwendigen Meldeformulare für das Ummelden beziehungsweise Anmelden zum Download angeboten werden. Eine Abmeldung am alten Wohnsitz ist regelmäßig nicht erforderlich, sondern wird vom Einwohnermeldeamt übernommen. Anderes gilt, wenn Sie ins Ausland umziehen. Dann sind Sie verpflichtet, sich an Ihrem alten Wohnort beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt abzumelden. 

Nicht umgemeldet: Strafen fallen unterschiedlich aus

Laut dem in Deutschland geltenden Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 sind in Deutschland lebende Personen dazu verpflichtet, sich spätestens 14 Tage nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Dies gilt vor allem für einen Wohnortswechsel, dessen Dauer voraussichtlich länger als 6 Monate umfasst. Wer die Frist von 2 Wochen bei einem Umzug verpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses Bußgeld ausfällt, kann pauschal nicht beantwortet werden, da je nach Behörde unterschiedliche Sanktionen verhängt werden. Die Bußgelder können einen Betrag von bis zu 500 Euro erreichen.

Weitere Behördengänge nach dem Umzug

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation haben Sie noch weitere Behördengänge vor sich, unter anderem diese: 

  1. Finanzamt: Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um und ändert sich die Zuständigkeit des Finanzamtes nicht, reicht es auch, wenn Sie Ihre neue Anschrift in der nächsten Einkommensteuererklärung angeben. Erfolgt der Umzug in eine andere Stadt oder in einen anderen Stadtteil und ist ein anderes Finanzamt für Sie zuständig, ist es empfehlenswert, das neue Finanzamt über Ihre geänderte Anschrift zu informieren.
  2. Agentur für Arbeit: Empfänger von Arbeitslosengeld I können jederzeit umziehen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Arbeitsagentur über Ihren Umzug informieren.  

Das geschieht über das Download-Center auf https://www.arbeitsagentur.de/download-center.

Hier finden Sie ein Formular "Veränderungsmitteilung zum Arbeitslosengeld", das am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und per Post an die bislang zuständige Agentur für Arbeit geschickt wird. - Kindergeldstelle: Ändert sich die Anschrift, muss die zuständige Familienkasse über die Anschriftenänderung informiert werden. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Stattdessen steht auf den Seiten der Arbeitsagentur unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder ein Formular "Veränderungen mitteilen" zur Verfügung. 

Die Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Auch wenn es seit 2015 möglich ist, das Kfz-Kennzeichen auch nach einem Umzug zu behalten, ist dennoch eine Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde notwendig. Dafür sind folgende Unterlagen nötig:

  • Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Legitimationspapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • Die Versicherungsbescheinigung (eVB)
  • Das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer

Sofern Sie ein Kennzeichen des neuen Wohnortes wünschen, müssen Sie das bisherige Kennzeichen abgeben, wobei für ein neues Nummernschild rund 30 Euro zu zahlen sind. Für das Ummelden werden Gebühren in Höhe von durchschnittlich 26 Euro erhoben. Nach § 27 StVO (Straßenverkehrsordnung) muss die Ummeldung zeitnah nach dem Wohnortwechsel erfolgen, wobei als Faustregel eine Frist von vier Wochen gilt. Ansonsten wird ein Bußgeld fällig. 

Energieversorger und andere Vertragspartner ab-, an- oder ummelden

Rechtzeitig vor Ihrem Umzug sollten Sie Ihren Energieversorger kontaktieren. Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen und den Energieversorger nicht wechseln, reicht es aus, die neue Anschrift bekanntzugeben. Wichtig ist, dass Sie veranlassen, dass die jeweiligen Zählerstände von Strom oder Gas, von Wasser und auch von der Heizung in der alten und auch in der neuen Wohnung abgelesen und notiert werden.

Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Sie die vom Nachmieter verursachten Kosten mittragen müssen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fotografiert die Zählerstände. Erkundigen Sie sich beim Energieversorger, bei Ihrem Vermieter oder bei der Hausverwaltung, ob sich der Vormieter der neuen Wohnung ordnungsgemäß abgemeldet hat und ob die Zählerstände abgelesen wurden. Bereits einige Wochen vor Ihrem Umzug sollten Sie Ihren Telefon- und Internetanbieter kontaktieren. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  1. Nicht jeder Internet- und Telefonanbieter ist an jedem Ort verfügbar. Erkundigen Sie sich über die technischen Voraussetzungen in der neuen Wohnung, da eine Glasfaserverkabelung andere technische Möglichkeiten als ein DSL-Anschluss bietet.
  2.  Bleiben Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter, ist das Ummelden unkompliziert. Wichtig ist die rechtzeitige Ankündigung Ihres Umzuges, da die Freischaltung am neuen Wohnsitz eine Weile dauern kann.
  3. Sofern Sie innerhalb Ihres Vorwahlbereichs umziehen, dürfen Sie Ihre alte Telefonnummer mitnehmen.
  4. Möchten Sie den Telefonanbieter wechseln, müssen Sie den alten Vertrag rechtzeitig kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Die Kündigungsfrist ist abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Vergessen Sie im Umzugsstress nicht, Ihre Bank, Versicherungen, die Krankenkasse, den Mobilfunkanbieter, Versandhändler, Abo-Anbieter und natürlich Ihren Arbeitgeber über Ihre neue Adresse zu informieren. Und denken Sie bei einem Wohnortwechsel daran, Vereinsmitgliedschaften rechtzeitig zu kündigen.

WE
Wolfgang Ellermann
Autor/-in
Als leidenschaftlicher Hobby Gärtner setzt sich Wolfgang Ellermann auch in seinen Artikeln mit den täglichen Fragen rund um den Garten auseinander. Ebenfalls ist er begeisterter Angler und Hobby-Läufer.
Wolfgang Ellermann
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