Braucht man eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
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Braucht man eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Ein Gartenhaus bietet Stauraum für Gartengeräte und Möbel und kann sehr dekorativ sein. Eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ist allerdings Voraussetzung für den Bau – oder nicht? Fest steht: Es gibt deutschlandweit keine einheitliche Regelung dazu.

Das Angebot an geeigneten Modellen am Markt ist umfassend genug, dass jeder Gartenbesitzer seine Variante finden und seinen Traum verwirklichen kann.

Bevor es aber an den Kauf und die Errichtung geht, ist zu prüfen, ob das geplante Gewächshaus auf Grund seiner Größe und anderer Faktoren am gewählten Standort eine Baugenehmigung benötigt oder nicht. Dies ist eine wichtige Frage, die es vorab zu klären gilt. Ansonsten könnte es passieren, dass Sie Ihr Gewächshaus nach der Errichtung wieder abbauen müssen.

Die Rechtslage ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Gewächshaus brauchen, hängt von der Fläche, der Bauhöhe, dem umbauten Raum sowie der Art der Nutzung ab. Dabei ist in Deutschland die Rechtslage nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern zum Teil auch Gemeinde zu Gemeinde.

Grundsätzlich wird auch ein transparentes Gewächshaus, bei dem der umbaute Raum aus Glasflächen besteht, zur Kategorie geschlossener Gebäude gezählt und dementsprechend baurechtlich bewertet. Zum Teil gelten die Vorschriften von Ländern und Kommunen sogar für aufblasbare Gewächshäuser.

Auf Landesebene gelten die jeweiligen Landesbauordnungen. Lokal sind die Bebauungspläne der Kommunen und Ortssatzungen zu berücksichtigen. Die Lage zur Grundstücksgrenze, Statikberechnungen und nicht zuletzt auch das so genannte Nachbarschaftsrecht sind weitere Faktoren, die eine Rolle spielen.

Deshalb gilt: Erkundigen Sie sich auf jeden Fall vor dem ersten Spatenstich bei Ihrer zuständigen Behörde, ob eine Baugenehmigung für Ihr geplantes Projekt erforderlich ist, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt. Falls Sie Ihr Gewächshaus nicht selbst, sondern durch einen Fachbetrieb errichten lassen, erhalten Sie in der Regel auch dort die benötigten Informationen.

Gehen Sie auf Nummer Sicher

Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, lassen Sie sich trotzdem eine schriftliche Bestätigung aushändigen. Die Vorlage einer maßstabsgerechten Zeichnung ist ebenfalls zu empfehlen, selbst wenn Sie keine amtliche Baugenehmigung benötigen.

Beachten Sie auch, dass eine solche Bestätigung zwar Bestandsschutz hat, der aber seine Gültigkeit verliert, wenn Sie zum Beispiel nachträglich Installationen für Wasser, Heizung und Belüftung oder Veränderungen an konstruktiven Merkmalen vornehmen wollen. Jede Baugenehmigung sowie nachbarschaftliches Einverständnis bezieht sich immer nur auf die exakte Ausführung, die bei der Behörde eingereicht wurde. Erlischt die Genehmigung auf Grund von baulichen Veränderungen, ist die Rechtslage eindeutig und Ihr Gewächshaus muss im Normalfall wieder abgebaut werden.

Verlassen Sie sich auch nicht ungeprüft auf Angaben von Händlern und Herstellern. Fragen Sie unter Vorlage sämtlicher Produktangaben bei der Baubehörde nach, ob Sie für Ihr Projekt eine Genehmigung benötigen.

Zu berücksichtigen sind zusätzlich die Bestimmungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Hier kommt es aus Unkenntnis häufig zu Streitigkeiten.

Kosten für eine Baugenehmigung

Die Frage nach den Kosten für eine Baugenehmigung lässt sich nicht pauschal beantworten. Ähnlich wie die Landesbauordnungen und die örtlichen Vorgaben für die Errichtung voneinander abweichen, sind auch die Kosten für eine Baugenehmigung unterschiedlich. Am besten fragen Sie unter Vorlage von Zeichnungen und Produktbeschreibungen bei Ihrem Bauamt nach, um die tatsächlichen Gebühren zu erfragen. Wenn Sie keine Genehmigung benötigen, fallen auch keine Kosten an.

Achten Sie das Nachbarschaftsrecht

Sobald Sie alle rechtlichen Modalitäten inklusive dem vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze geregelt haben, sollten Sie trotzdem das Gespräch mit Ihren angrenzenden Nachbarn suchen und mit ihnen über Ihr Bauvorhaben sprechen, damit kein unnötiger Streit vom Zaun gebrochen wird. Falls Ihr neues Gewächshaus einem Nachbarn plötzlich die Sicht versperrt oder er häufig durch vorher nicht bedachte Spiegelungen der Glasflächen geblendet wird, ist Ärger nahezu vorprogrammiert.

Hat einer Ihrer Nachbarn Bedenken, diskutieren Sie mit ihm darüber und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Meist lassen sich Probleme durch eine offene Ansprache in gegenseitigem Einvernehmen oder mit einem Kompromiss vermeiden.

Legen Sie der Baubehörde zeitnah die Baupläe vor

Um unnötige Komplikationen durch den Bau eines Gewächshauses zu vermeiden, suchen Sie Ihre örtliche Baubehörde auf und legen Sie Zeichnungen und Pläne für eventuelle Installationen vor. Dort erfahren Sie, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Falls nicht, lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung darüber aushändigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Suchen Sie auch das Gespräch mit Ihren Nachbarn, damit es nicht zu Ärger und Streitigkeiten kommt, die Ihnen vielleicht den Spaß an Ihrem neuen Gewächshaus verderben.

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Simon Meyer
Autor/-in
Simon Meyer ist ihr Ansprechpartner in Sachen DIY, Heimwerken und Renovieren. Seine Tricks und Tipps für den Garten, Balkon und die Inneneinrichtungen zeigen, wie Sie Ihren Lebensraum ganz einfach verschönern können.
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