In der Donk 17,
40599
Düsseldorf-Hassels
Jetzt geschlossen
–
Öffnet Montag um 08:00
Ihre gewünschte Verbindung:
Stein Karl-Heinz Dipl.-Kfm.
0211 74 24 10
Und so funktioniert es:
Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
Hinweis:
Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.
Stein Karl-Heinz Dipl.-Kfm.
In der Donk 17,
40599 Düsseldorf-Hassels
Öffnungszeiten
Montag
08:00 – 13:0015:00 – 18:00
Dienstag
08:00 – 13:0015:00 – 18:00
Mittwoch
08:00 – 13:0015:00 – 18:00
Donnerstag
08:00 – 13:0015:00 – 18:00
Freitag
08:00 – 13:00
Samstag
Ruhetag
Sonntag
Ruhetag
Über das Unternehmen
Ihr Steuerfachmann im Düsseldorfer Süden
Empfehlungen anderer Unternehmen
Im Web

Bewertungen
Daten aus 1 Quelle
4,0
von 5
1 Bewertung
In Gesamtnote eingerechnet
Nicht in Gesamtnote aufgeführt
4.0
opendi
(1)
5.0
google
(1)
-
Ein Steuerberater, wie man sich ihn wünscht01.01.19704.0Opendi
Meine Empfehlung für alle, die eine gute Steuerberatung benötigen! Ich bin seit Jahren sein Mandant ...
Häufige Fragen
Es ist sehr einfach Kontakt mit Stein Karl-Heinz Dipl.-Kfm. aufzunehmen. Einfach die passenden Kontaktmöglichkeiten wie Adresse oder Mail in unserem Kontaktdaten-Bereich auswählen. Hier finden Sie alle Kontaktdaten.
Was Sie auch interessieren könnte
AltstadtAngermundBenrathBilkCarlstadtDüsseltalDerendorfEllerFlingern NordFlingern SüdFriedrichstadtGerresheimGolzheimGrafenbergHafenHammHeerdtHellerhofHimmelgeistHolthausenHubbelrathItterKaiserswerthKalkumLörickLichtenbroichLudenbergMörsenbroichNiederkasselOberbilkOberkasselPempelfortRathReisholzStadtmitteStockumUnterbachUnterbilkUnterrathUrdenbachVennhausenVolmerswerthWerstenWittlaer
Steuerberatung
Erbschaftsteuer,
Einkommensteuererklärung,
Steuerberatung,
Lohnsteuern,
Buchhaltungsberatung,
Lohnsteuerberatung,
Arbeitnehmerveranlagungen,
Betriebliche Steuererklärung