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Krankengymnastik in Wernigerode (27 Treffer)

Häufige Fragen

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Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Im Unterschied dazu werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.

Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Aktivitäten und Übungen, die bei körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel Schmerzen mindern und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.

Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

Nicht nur in Großstädten, auch in Mittelstädten wie Wernigerode sind Rückenschmerzen längst ein Problem. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft findest du bei deiner Krankenkasse.

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