Frost Edgar
Physiotherapie
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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Aber diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Hilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Ilsenburg (Harz) solche Praxen gibt, siehst du hier.
Die Gebührentabelle für Beamte und Privatversicherte entspricht fast immer der für Selbstzahler. Eine Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit etwa 45 Euro zu Buche. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
In Ilsenburg (Harz) und in Wernigerode gibt es zahlreiche Praxen für Physiotherapie, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik ausführen dürfen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, die aber meistens nur die Patienten der Einrichtung behandeln. Damit Sie die passende Praxis für sich finden, sind hier auf gelbeseiten.de die Adressen und Kontakte für Sie gelistet.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.