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Krankengymnastik in Waldkraiburg (12 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik ist eine bewährte Methode bei Rückenschmerzen. Oft kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen merklich verringern. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Gebühren für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.

Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es physische Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Waldkraiburg solche Praxen gibt, siehst du hier.

Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

Krankengymnastik darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium notwendig. Bestimmte Behandlungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeführt werden. Kontakte von Physiotherapie-Praxen in Waldkraiburg findest du hier bei gelbeseiten.de.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

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