Strohmeier Johann Gesundheitszentrum
Physiotherapie
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Bis zum Jahr 1994 war die offizielle Berufsbezeichnung für Physiotherapeuten Krankengymnast. Gegenwärtig ist die Bezeichnung Krankengymnast fast gar nicht mehr im Gebrauch. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, verwendet aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilbereich der Physiotherapie.
Auch normaler Sport kann oft helfen, allgemeine Beschwerden wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Zusätzlich kann er das Risiko zahlreicher Leiden, einschließlich Herzinfarkten, reduzieren. Falls du bereits Beschwerden hast und nicht nur zur Vorbeugung Sport machen willst, sprich zuerst mit deinem Arzt oder deiner Ärztin darüber, was du tun kannst und welcher Sport dir wirklich guttut. Gerade kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Velden (Vils) bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu diversen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann dabei behilflich sein. Wenn du in Velden (Vils) kein passendes findest, schau doch mal in einer anderen Stadt in Niederbayern.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und anderen Präventivleistungen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Schmerzen zu reduzieren und Beweglichkeit wiederherzustellen. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen eingesetzt, um den Betroffenen die Beweglichkeit wieder anzutrainieren. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.
Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.