Aichinger Koch GdbR
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Bayern ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Schon Säuglingen kann Physiotherapie verschrieben werden. In der Praxis sind die meisten Patienten, die eine Behandlung erhalten, älter. Das liegt daran, dass sie häufiger entsprechende Symptome haben. Zudem kann die Diagnoseliste bei einigen Krankheiten für ältere Menschen längere Behandlungszeiten vorsehen. Manche Praxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Garching an der Alz findest du hier.
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.