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Krankengymnastik in Waldfeucht (7 Treffer)

Häufige Fragen

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28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Waldfeucht. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Aber keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

Meistens dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Krankengymnasten und Ärzte überwachen deine Genesung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.

Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, ist abhängig von deinen Zielen. In vielen Fällen, etwa nach Operationen, bei Schmerzen oder nach einem Schlaganfall ist Krankengymnastik die beste Lösung. Wenn dein Arzt dir keine Krankengymnastik verschreibt, frage ihn nach anderen Möglichkeiten. Möchtest du einfach nur was für deine Gesundheit tun und beispielsweise Rückenschmerzen vorbeugen, gibt es viele Optionen. Zahlreiche Krankenkassen gewähren eine anteilige Kostenrückerstattung für Rückenschulen auch ohne Rezept an. Ländliche Gebiete wie Waldfeucht bieten obendrein zahlreiche Vereine und viele schöne Laufstrecken, um Sport zu treiben. Wenn du in Waldfeucht nichts findest, was dir gefällt, schau doch mal in anderen Städten im Regierungsbezirk Köln.

Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Abweichend davon werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.

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