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Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Übach-Palenberg. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Krankengymnastik wird von fast allen Praxen für Physiotherapie ausgeschrieben. Denn nur mit einer entsprechenden Qualifizierung ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Therapie bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Übach-Palenberg ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Mit Krankengymnast und Physiotherapeut ist das Gleiche gemeint. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Der Spitzenverband des Gewerbes benannte sich schon 1979 von Zentralverband Krankengymnastik in Deutscher Verband für Physiotherapie um. Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Deshalb ist der Name Physiotherapeut tatsächlich treffender.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es physische Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Übach-Palenberg solche Praxen gibt, siehst du hier.